Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[82] IV. Mit Höchster Genehmigung sind die Geschäfte der Enteignung der 
zur Beseitigung des Wegeübergangs in km 172,8 der Strecke Halle-Bebra in 
der Flur Stedtfeld benötigten Grundstücke dem Großherzoglichen Amtsgerichtsrat 
Dr. Krug in Eisenach übertragen worden. 
Weimar, den 29. August 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[83] V. Mit Hoöchster Genehmigung ist beschlossen worden, mit dem 1. Oktober 
dieses Jahres die Revierverwaltung zu Stützerbach aufzuheben und den Stützer- 
bacher Forst der Revierverwaltung zu Ilmenau zuzuteilen. 
Mit dem gleichen Zeitpunkte werden die zum Ilmenauer sogenannten Unter- 
revier gehörigen Forstorte von diesem Forste abgetrennt und der Revierverwaltung 
zu Heyda zugewiesen. 
Weimar, den 3. September 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departementschef: 
Nebe. 
[84] Das 37.—40. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3364 Internationale Übereinkunft, betr. Maßregeln gegen Pest, Cholera und 
Gelbfieber. Vom 3. Dezember 1903. 
„ 3365 Auslieferungsvertrag zwischen Deutschland und Griechenland. Vom 
12. März 
27. Februar 1907.
	        
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