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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 21. Weimar. 27. September 1907.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Beauftragung des Großherzoglichen Steueramts in Neustadt a. d. Orla
mit dem Verkaufe von Stempelmarken zur Entrichtung der Meschstempelabgabe, Seite 143.— Ministerial-
bekanntmachung, betr. die Anwendung der für die Nebeneisenbahnen Deutschlands maßgebenden Be-
stimmungen der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 auf die im Großherzog-=
tum gelegenen Teile der Eisenbahnstrecke Treffurt-Hörschel (Wartha), Seite 143. — Ministerialbekannt-
machung, betr. Aunderung der Postordnung vom 20. März 1900, Seite 144. — Ministerialbekanntmachung,
betr. Festsetzung des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter für die Orte Apolda, Jena und
Wenigenjena, Seite 148. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für
das Deutsche Reich, Seite 148.
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Ministerialbekanntmachungen.
[85| I. Das Großherzogliche Steneramt in Neustadt a. d. Orla ist mit dem
Verkaufe von Stempelmarken zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe nach der
Tarifnummer 4a des Reichsstempelgesetzes beauftragt worden.
Weimar, den 6. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
v. Wurmb.
[86] II. Auf Grund des § 1 Absatz 4 der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung
vom 4. November 1904 ist unter Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts die An-
wendung der für die Nebeneisenbahnen Deutschlands maßgebenden Bestimmungen
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