Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[117] IV. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1906 
— Seite 416 des Regierungsblattes von 1906 — die Arzreitaxe betreffend, wird 
folgendes verordnet: 
Die im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin, S. W. 68, 
Zimmerstraße 94 erschienene amtliche Ausgabe der „Deutschen Arzneitaxe 1908“ 
wird für die Apotheker des Großherzogtums bis auf weiteres als bindende Norm 
eingeführt. 
Weimar, den 21. Dezember 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Nothe. 
[118] Das 50. und 51. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3392 Verordunung, betr. die Übertragung landesherrlicher Befugnisse auf den 
Statthalter in Elsaß-Lothringen. Vom 23. November 1907. 
„ 3393 Bekanntmachung, betr. die Ratifizierung der in Paris am 19. März 
1902 unterzeichneten Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirt- 
schaft nützlichen Vögel durch Portugal. Vom 29. November 1907. 
„ 3394 Bekanntmachung, betr. Anderung der besonderen Bestimmung (13) zu 
Abschnitt I des Militärtarifs für Eisenbahnen. Vom 30. November 1907. 
„ 3395 Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Un- 
fallversicherung. Vom 27. August 1907. 
„ 3396 Bekanntmachung, betr. die Natifikation des am 27. August 1907 unter- 
zeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden 
über Unfallversicherung. Vom 1. Dezember 1907. 
„ 3397 Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 
16. Dezember 1907. 
„ 3398 Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 
Vom 19. Dezember 1907. 
„ 3399 Verordnung, betr. die Beaufsichtigung bremischer privater Versicherungs- 
unternehmungen. Vom 4. Dezember 1907.
	        
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