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[4] III. In Gemäßheit des Reichs-Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegs—
leistungen (Reichs-Gesetzblatt S. 129) werden die Durchschnittspreise, nach welchen
in der Zeit vom 1. April 1907 bis zum 1. April 1908 im Falle einer Mobil-
machung die Vergütung etwaiger Landlieferungen für die Kriegsmagazine zu erfolgen
hat, nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
tgestellte Vergütungssätze für 1 hzentner
Haupt-|Zugehörige Lie. Gestgestellte Bergütungssätze für 1 Doppelzentne
marktort ferungsverbände Weizen Wesgen:, RoggenRoggnäaferr HenSob
44.JJ.JJ.J.JJNLNN
Weimar I. u. II. Verw.-Bezirtt 609J14 25 583 4 17
Eisenach III. u. IV. , „ 16 2019 49 6218 98 14 3O00 33„ 25
Neustadt a. O. V. ,,,, 16191968146119031468579481
Weimar, den 19. Januar 1907.
Großherzoglich Sächs. Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[5] IV. Der nachstehend abgedruckte Nachtrag zum Statut der städtischen Spar-
kasse zu Weida ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 21. Januar 1907.
Großherzoglich Sächs. Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
SFtatuten-nderungen
an den §§ 4 Abs. 2, 13 Abs. 4, 16 Abs. 2 und 18 des revidierten Statuts der Sparkasse zu Weida.
Neue Fassung.
§ 4 Abf. 2.
Das Buch ist von dem Kassierer bezüglich dessen Stellvertreter und dem Gegenbuchführer
zu unterschreiben und es sind demselben gegenwärtige Statuten im Auszuge beizufügen.