Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

251 
Schneeberger Schnupftabak mit einem Gehalte von höchstens 3 Ge- 
wichtsteilen Nieswurzel in 100 Teilen des Schnupftabaks; 
5. Gemische, flüssige, und Lösungen (mixturae et solutiones) einschließlich ge- 
mischte Balsame, Honigpräparate und Sirupe, ausgenommen: 
Atherweingeist (Hoffmannstropfen), 
Ameisenspiritus, 
Aromatischer Essig, 
Bleiwasser mit einem Gehalte von höchstens 2 Gewichtsteilen Blei- 
essig in 100 Teilen der Mischung, 
Eukalyptuswasser, 
Fenchelhonig, 
Fichtennadelspiritus (Waldwollextrakt), 
Franzbranntwein mit Kochsalz, 
Kalkwasser, auch mit Leinöl, 
Kampherspiritus, 
Karmelitergeist, 
Lebertran mit ätherischen Olen, 
Mischungen von Atherweingeist, Kampherspiritus, Seifenspiritus, 
Salmiakgeist und Spanischpfeffertinktur, oder von einzelnen dieser 
fünf Flüssigkeiten untereinander zum Gebrauche für Tiere, sofern 
die einzelnen Bestandteile der Mischungen auf den Gefäßen, in 
denen die Abgabe erfolgt, angegeben werden, « 
Obstsäfte mit Zucker, Essig oder Fruchtsäuren eingekocht, 
Pepsinwein, 
Rosenhonig, auch mit Borax, 
Seifenspiritus, 
weißer Sirup; 
6. Kapseln, gefüllte, von Leim (Gelatine) oder Stärkemehl (capsulae gela- 
tinosae et amylaceae repletae), ausgenommen solche Kapseln, welche 
Brausepulver der unter Nr. 4 angegebenen Art, 
Copaivabalsam, 
Lebertran, 
Natriumbikarbonat,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.