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Schneeberger Schnupftabak mit einem Gehalte von höchstens 3 Ge-
wichtsteilen Nieswurzel in 100 Teilen des Schnupftabaks;
5. Gemische, flüssige, und Lösungen (mixturae et solutiones) einschließlich ge-
mischte Balsame, Honigpräparate und Sirupe, ausgenommen:
Atherweingeist (Hoffmannstropfen),
Ameisenspiritus,
Aromatischer Essig,
Bleiwasser mit einem Gehalte von höchstens 2 Gewichtsteilen Blei-
essig in 100 Teilen der Mischung,
Eukalyptuswasser,
Fenchelhonig,
Fichtennadelspiritus (Waldwollextrakt),
Franzbranntwein mit Kochsalz,
Kalkwasser, auch mit Leinöl,
Kampherspiritus,
Karmelitergeist,
Lebertran mit ätherischen Olen,
Mischungen von Atherweingeist, Kampherspiritus, Seifenspiritus,
Salmiakgeist und Spanischpfeffertinktur, oder von einzelnen dieser
fünf Flüssigkeiten untereinander zum Gebrauche für Tiere, sofern
die einzelnen Bestandteile der Mischungen auf den Gefäßen, in
denen die Abgabe erfolgt, angegeben werden, «
Obstsäfte mit Zucker, Essig oder Fruchtsäuren eingekocht,
Pepsinwein,
Rosenhonig, auch mit Borax,
Seifenspiritus,
weißer Sirup;
6. Kapseln, gefüllte, von Leim (Gelatine) oder Stärkemehl (capsulae gela-
tinosae et amylaceae repletae), ausgenommen solche Kapseln, welche
Brausepulver der unter Nr. 4 angegebenen Art,
Copaivabalsam,
Lebertran,
Natriumbikarbonat,