Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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[S6] I. Zur Deckung der im Jahre 1907 aus der Verbandskasse der Rindvieh- 
besitzer vorschußweise gezahlten Entschädigungen für an Milzbrand gefallenes Rind- 
vieh wird eine Abgabe in Höhe von 
25 F in den Ortschaften des I. Verwaltungsbezirks, 
24 II V7 1 L L II. 1 
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11 77 P 77 1 77 IV. 7?7 
25 I77 V7 V?7 VT 1 V. 1 
hiermit ausgeschrieben. 
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die auf sie entfallenden Beiträge 
bis zum 1. Oktober 1908 an die Ortssteuereinnehmer pünktlich abzuführen. 
Die Erhebung einer Abgabe für Entschädigungen wegen Verlusten durch Rotz- 
krankheit von den Pferdebesitzern oder durch Lungenseuche von den Rindviehbesitzern 
ist in diesem Jahre nicht erforderlich. 
Weimar, den 23. Juli 1908. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
 
	        
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