358
Diese Stiftung ist gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch von uns genehmigt worden.
Weimar, den 19. August 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
Nachtrag
zur Ministerialbekanntmachung vom 17. Juli 1907 (Regierungsblatt Seite 117),
betreffend die Kommission für die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen.
[92) II. An Stelle des aus der Prüfungskommission für die staatliche Prüfung von
Krankenpflegepersonen ausgeschiedenen Geheimen Hofrats und Geheimen Medizinal-
rats Dr. med. Pfeiffer in Weimar ist der ausübende Arzt Dr. med. Hoppe da-
selbst zum Mitglied dieser Prüfungskommission ernannt worden.
Weimar, den 22. August 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
[93] III. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung des
Reichskanzlers vom 13. August d. J., betreffend Anderung der Postordnung vom
20. März 1900 — Recgierungsblatt Seite 331 — hierdurch zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Weimar, den 19. August 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.