Metadaten : Blätter für Rechtsanwendung. XXVIII. Band. (28)

Berechnung  der  Falcidischen  Quart.  375

selben  abzuliefern.  Die  eingezahlten  45,000  Rthlr.
und  die  Aktienforderung  nach  ihrem  Nominalwerthe
bilden  bei  weitem  den  Hauptstock  des  Nachlasses.
Die  Erben  wollten  aber  der  Aktienforderung  überhaupt
keinen  effektiven  Werth  beimessen  und  berechneten
unter  dieser  Voraussetzung  eine  Verkürzung  in  der
ihnen  zustehenden  Falcidischen  Quart.  In  Folge
dessen  stellte  eine  Legatarin  gegen  die  Erben  im
Jahre  1859  Klage  auf  Auszahlung  ihres  vollen
Legates.  In  diesem  Prozesse  wurde  der  Legatarin
  durch  rechtskräftiges  Interlokut  zu  erweisen
auferlegt:  daß  das  Recht,  200  Aktien  des  T.  ..
Berg:  und  Hüttenvereines  zu  beziehen,  zur  Zeit
des  Ablebens  des  R.  (4.  Mai  1856)  einen  dem
Nominalwerthe  derselben  von  20,000  Rcthlr.  gleichen
oder  welch'  geringeren  Werth  gehabt  habe.  Nach
Endigung  des  Beweis=  und  Gegenbeweisverfahrens
nahm  die  erste  Instanz  an,  daß  der  effektive  Werth
der  Aktienforderung  20,000  Rthlr.  sei,  weil  erwiesen
  worden  war,  daß  zur  Zeit  des  Todes  des  Erblassers
  über  die  Quittungsbogen  (Interimsscheine,
Aktienpromessen),  welche  auf  die  bis  dahin  geleisteten
  Einzahlungen  in  die  Gesellschaftskasse  zu  20  %
ausgefertigt  worden,  Kaufgeschäfte  al  pari  oder
selbst  darüber  abgeschlossen  worden  seien.  Hiernach
verurtheilte  die  erste  Instanz  die  beklagten  Erben  zur
Auszahlung  des  Legatsrestes  und  eben  so  die  zweite
Instanz.  Die  dritte  Instanz  jedoch  entband  die  Erben
  von  der  Klage  auf  den  eingeklagten  Rest  des
Legates.

Aus  den  Gründen  dieses  Erkenntnisses  entnehmen
  wir  Nachstehendes:

„Wenn  auch  von  einer,  wie  es  scheint,  vorzugsweise
  in  einem  Kreise  Norddeutschlands  zusammengetretenen
  Gesellschaft,  deren  Zweck  der  Betrieb
von  Berg=  und  Hüttenwerken  in  T.  war,  in  der
Hoffnung,  daß  die  betreffenden  Staaten  das  auf