Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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3696. 
3697. 
3698. 
3699. 
3700. 
Das 
1492. 
1498. 
1499. 
1499. 
1499. 
1499. 
1500. 
Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für 
die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1909. Vom 27. Dezember 
1909. 
Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. Dezember 1909. 
Bekanntmachung, betr. den börsenmäßigen Zeithandel in Getreide an 
der Produktenbörse zu Danzig. Vom 24. Dezember 1909. 
Bekanntmachung, betr. die Geschäftsbedingungen der Produktenbörse zu 
Mannheim für den Zeithandel in Getreide. Vom 27. Dezember 1909. 
Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Börsentermingeschäften in 
Anteilen von Bergwerks= und Fabrikunternehmungen. Vom 27. De- 
zember 1909. 
Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in Nr. 75: 
Austausch von Nachrichten über das Auftreten von Typhus und Pocken 
zwischen der Kaiserlich Deutschen und der Großherzoglich Luxemburgi- 
schen Regierung. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglich- 
keit von militärpflichtigen Deutschen im Staate Santa Catharina. 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Steuern und Wechsel- 
schiebern usw. 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit chinesischem Holzöl. 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen Knopf- 
teilen aus vergoldetem unedlen Metall. 
Verlegung der Einreichungsfristen für die statistischen Nachweisungen 
usw. (Erbschaftssteuerstatistik). 
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz über 
die gegenseitige Anerkennung von Leichenpässen. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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