Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz  Sachsen,  Negierungebezirk  Magdeburg.
Talormn

zur
Kreis-Obligation  des  Wanzlebener  Kreises
IV.  Emission.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Wanzlebener  Kreises

Littr..  ...  IV.  Emission  übr.  Thaler  à  fuͤnf  Prozent  Zinsen
die  ..ie  Serie  Zinskupons  fuür  die  .....  Jahre  18..  bis  18..  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Wanzleben.

Wanzleben,  den  ..ten  ....  ..  18..

Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  im
Wanzlebener  Kreise.
N.  N.  N.  N.
Anmerkung.  Die  Namensunterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission
können  mit  Lettern  oder  Faksimilestempeln  gedruckt  werden,  doch  muß  jeder

kupon  mit  der  eigenhändigen  Namensunterschrift  eines  Kontrolbeamten  versehen
werden.

 

 

(Nr.  7843.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  15.  Juni  1871.,  betreffend  die  Geschäftsführung  der
oberen  Marinebehörde.

J.  Abänderung  Meiner  Order  vom  16.  April  1861.  bestimme  Ich  auf  Ihren
Antrag  zur  anderweitigen  Organisation  der  oberen  Marinebehörden:
1)  das  Oberkommando  der  Marine  als  gesonderte  Behörde  bleibt  aufgehoben;
2)  die  Funktionen  des  früheren  Oberbefehlshabers  und  Oberkommandos  der
Marine  gehen  auf  den  Marineminister,  resp.  das  Marineministerium  über;
3)  der  Marineminister  hat  fortan  die  Geschäfte  des  Oberkommandos  und
der  Verwaltung  der  Marine  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  des  beiliegenden,
  von  Mr  genehmigten  Regulativs  zu  leiten.
Diesen  Meinen  Erlaß  haben  Sie  durch  das  Reichs-Gesetzblatt  und  die
Gesetz  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Berlin,  den  15.  Juni  1871.

 

Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.  v.  Roon.
An  den  Reichskanzler  und  den  Marineminister.

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