Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

135 
Regierungsblatt 
für das 
  
Nummer 18. Weimar. 13. Mai 1910. 
– 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Bezeichnung der Großherzoglichen Bezirksdirektoren als höhere Ver- 
waltungsbehörde im Sinne der Bundesratsverordnung über den internationalen Verkehr mit Kraft- 
fahrzeugen, Seite 135. — Ministerialbekanntmachung vom 27. April 1910, betr. die Wahlen zur 
zehnten ordentlichen Landessynode, Seite 135. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des vor- 
tragenden Rates, Regierungsrats Kromayer zum stellvertretenden Vorsitzenden der Großherzoglichen 
Landarmenkommission, Seite 139. — ahaltsderzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentral- 
blatt für das Deutsche Reich, Seite 139. 
  
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[45] I. Als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Bundesratsverordnung 
über den internationalen Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. April 1910 (Reichs- 
Gesetzblatt S. 640 folg.) wird der Bezirksdirektor bestimmt. 
Weimar, den 26. April 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Rothe. 
46] II. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Grund der Synodal- 
ordnung für die evangelische Landeskirche die Wahl der Abgeordneten für die 
zehnte ordentliche Landessynode anzuordnen geruht haben, werden von dem 
unterzeichneten, mit der allgemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betrauten Kultus- 
departement des Großherzoglichen Staatsministeriums folgende weitere Anordnungen 
bekannt gemacht: 
1910 24
	        
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