Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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Regierungsblatt 
  
  
für das 
Grohherzogkum Hachsen. 
  
Inhalt: Ministerlalbekanntmachung, betr. Veränderungen in den Stellen für die Führung der Kataster über die 
Orte der Amtsgerichtsbezirke Apolda, Neustadt a. O., Vacha und Weida sowie der Kataster über die 
Landorte des Amtsgerichtsbezirks Weimar, Seite 267. — Inhaltsverzelchnis aus dem Zentralblatt für 
das Deutsche Reich, Seite 267. 
  
Ministerialbekanntmachung. 
[94|] Vom 1. Oktober 1910 ab treten hinsichtlich der Führung einer Anzahl von 
Katastern folgende Veränderungen ein: 
Bei den Steuereinnahmen in Apolda und Neustadt a. O. sowie bei den Rech- 
nungsämtern in Apolda, Neustadt a. O., Vacha, Weimar und Weida findet eine 
Führung von Katastern nicht mehr statt, sondern es erfolgt die Führung der Ka- 
taster für die Orte der Amtsgerichtsbezirke Apolda, Neustadt a. O., Vacha sowie 
der Kataster für die Landorte des Amtsgerichtsbezirks Weimar durch die zustän- 
digen Großherzoglichen Vermessungsämter und die Führung der Kataster für die 
Orte des Amtsgerichtsbezirks Weida durch das Großherzogliche Zollamt in Weida. 
Weimar, den 26. September 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
[(95] Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 34, 
35 und 37 bis 41: 
S. 442. Weinbangebiete des Deutschen Reichs, in denen allein gemäß § 3 des Wein- 
gesetzes Traubenmaische, Traubenmost oder Wein gezuckert werden darf. 
1910 48
	        
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