Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Zweiter Teil. 
Fortführung der Grundsteuerkataster und der Flurkarten. 
Abschnitt I. 
Vorschriften für die Zeit bis zum Beginne der Grundbuchanlegung. 
Aufrechterhaltung von Dienstvorschriften. 
In das Grundsteuerkataster einzutragende Veränderungen. 
Eintragung von Eigentumsveränderungen. 
Eintragung von Teilungen und Vereinigungen. 
Anträge auf Teilungen und Vereinigungen. 
Nerkatastrierungsplan. 
Handzeichnungen für die Nenkatastrierungspläne. 
Prüfung der Zulässigkeit von Grundstücksteilungen. 
Vermessung an Ort und Stelle. 
Form und Inhalt des Neukatastrierungsplans über eine Teilung. 
Aufstellung eines weiteren Neukatastrierungsplans über eine Teilung vor der gericht- 
lichen Bestätigung des früher ausgefertigten. 
Neukatastrierungsplan über eine Grundstücksvereinigung. 
Aufklärung von Abweichungen in der Grundstücksbeschreibung. 
Teilweise Bestätigung eines Neukatastrierungsplans. 
Nummerbezeichnung bei Teilungen und Vereinigungen. 
Eintragung der neuen Nummern in die Nummerkontrolle. 
Richtnummer (Orientierungsnummer). 
Wegfall von Grundstücksnummern. 
Vorlegung von Neukatastrierungsplänen über Teilungen bebauter Grundstücke an Gemeinde- 
vorstände. 
Eintragung von Teilungen und Vereinigungen in das Akteninhaltsverzeichnis. 
Berichtigung des Fundbuchs und der Flurkarte nach Maßgabe der Neukatastrierun gspläne. 
Verfahren in Ansehung der innerhalb Jahresfrist nicht bestätigten Neukatastrierungspläne. 
Eintragung von Bau= und Kulturveränderungen. 
Eintragung von Übergängen in ein anderes Grundsteuerkataster. 
Einflurung eximierter Grundstücke. 
Ausscheiden von Grundstücken, die eximiert werden. 
Eintragung von Grundsteuerveränderungen. 
Verfahren in dringenden Fällen. 
Eintragung von Berichtigungen. 
Eintragung von Berichtigungen aus Anlas von Uferveränderungen im besonderen. 
Berichtigung der Flurkarte und des Fundbuchs. Mitteilung an das Amtsgericht. 
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