Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Nr. 3869. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage C 
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3871. 
3872. 
3873. 
3874.— 
3875. 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 5. April 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues. Vom 8. April 1911. 
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien über die 
gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen den deutschen Schutz- 
gebieten und gewissen britischen Protektoraten. Vom 30. Januar 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 30. Januar 1911 
unterzeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Groß- 
britannien über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen 
den deutschen Schutzgebieten und gewissen britischen Protektoraten. Vom 
4. April 1911. 
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Luxemburg, Schweden und 
der Schweiz zu dem am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten 
Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie 
die dadurch erforderlich gewordenen Anderungen der zur Regelung des 
internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate ge- 
troffenen Bestimmungen. Vom 6. April 1911. 
Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und 
gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 10. April 1911. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
11 bis 19: 
55. Anleitung für die Zollabfertigung von Roggen= und Weizenkleie. 
62. Auszahlung der Zinsen von im Reichsschuldbuch eingetragenen Forderungen. 
62. Bestellung von Stellvertretern seitens eines Auswanderungsunternehmers. 
63. Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen im Konsulatsbezirk Riberalta. 
63. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
68. Ergänzung des Verzeichnisses der zur Ausstellung von Leichenpässen er- 
mächtigten Kaiserlichen Vertretungen. 
68. Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend den Spielkarten- 
stempel.
	        
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