Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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folge ab und zwar so, daß das jüngste zuerst stimmt; der Vorsitzende 
stimmt zuletzt. 
4. zu 8 14: 
Die Gerichtsschreiberei- und Dienergeschäfte werden nach Anordnung 
des Vorsitzenden von den Gerichtsschreibereibeamten und der Dienerschaft 
des Oberlandesgerichts besorgt. 
Mit der Protokollführung kann der Vorsitzende auch einen Referendar 
beauftragen, der dem Oberlandesgericht vom Staatsministerium zur Aus- 
bildung zugewiesen ist. 
5. zu § 15: 
Die Auslagen werden vorschußweise aus der Kasse des Oberlandes- 
gerichts bestritten und dieser aus der Kasse des Landgerichts in Weimar 
erstattet. 
[58] Das 20. bis 27. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 
# 
'y 
3876. 
3877. 
3878. 
3879. 
3880. 
3881. 
3882. 
3883. 
Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln. Vom 31. März 1911. 
Zweite Ergänzung des Besoldungsgesetzes. Vom 10. April 1911. 
Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haus- 
halts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1910. Vom 
15. April 1911. 
Reichsbesteuerungsgesetz. Vom 15. April 1911. 
Berordnung, betreffend die Vorlegungsfrist für Schecks in den Schutz- 
gebieten. Vom 10. April 1911. 
Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 25. April 1911. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport-Ordnung. 
Vom 27. April 1911. 
Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten 
Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 
1907 durch Guatemala. Vom 27. April 1911.
	        
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