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3966. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funken-
telegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Persien, den Beitritt
Persiens zum Zusatzabkommen vom gleichen Tage und den Beitritt
der Belgischen Kongo-Kolonic zu beiden Abkommen. Vom 21. Novem-
ber 1911.
3967. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in
Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Ver-
wundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch
Portugal. Vom 27. November 1911.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
und 64:
720. Zusatzabkommen zu der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche
und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Leichenpässen
vom 10./15. Dezember 1909.
725. Reichs-Stempelabgabe für bis zum 1. August 1909 ausgegebene Gewinn-
anteilschein= und Zinsbogen.
725. Weitere Amtsdauer von Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten
bei den Versicherungsanstalten.
725. Bezug von Unfall-, Invaliden= und Altersrenten in österreichisch-ungari-
schen Grenzbezirken.
726. Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen, die
Bezeichnung „Zepp“ tragenden Sicherheitsvorrichtungen für Rasier-
apparate.
730. Zulassung von Ausführungsformen von Elektrizitätszählern zur Beglau-
bigung durch die Elektrischen Prüfämter.
730. Ernennung von als Stationskontrolleure tätigen Zollinspektoren zu Ober-
Zollrevisoren.
730. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
Druck: Weimarischer VDerlag G.m. . B. in Welmar.