Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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3966. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funken- 
telegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Persien, den Beitritt 
Persiens zum Zusatzabkommen vom gleichen Tage und den Beitritt 
der Belgischen Kongo-Kolonic zu beiden Abkommen. Vom 21. Novem- 
ber 1911. 
3967. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in 
Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Ver- 
wundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch 
Portugal. Vom 27. November 1911. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
und 64: 
720. Zusatzabkommen zu der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche 
und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Leichenpässen 
vom 10./15. Dezember 1909. 
725. Reichs-Stempelabgabe für bis zum 1. August 1909 ausgegebene Gewinn- 
anteilschein= und Zinsbogen. 
725. Weitere Amtsdauer von Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten 
bei den Versicherungsanstalten. 
725. Bezug von Unfall-, Invaliden= und Altersrenten in österreichisch-ungari- 
schen Grenzbezirken. 
726. Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen, die 
Bezeichnung „Zepp“ tragenden Sicherheitsvorrichtungen für Rasier- 
apparate. 
730. Zulassung von Ausführungsformen von Elektrizitätszählern zur Beglau- 
bigung durch die Elektrischen Prüfämter. 
730. Ernennung von als Stationskontrolleure tätigen Zollinspektoren zu Ober- 
Zollrevisoren. 
730. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
  
Druck: Weimarischer VDerlag G.m. . B. in Welmar.
	        
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