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Von der 2. Woche an ist die Erkennung auf drei Wegen möglich:
a) durch Agglutination; es werde Blut zur Agglutination ( Widalsche Reaktion)
im Gefäß VI (Widalröhrchen) eingeschickt; die Entnahme des Blutes geschehe,
nach Desinfektion mit Alkohol, aus dem Ohrläppchen. Der Alkohol muß ver-
dunstet sein, ehe man einen kurzen Schnitt am unteren Rande mit steriler
Lanzette macht, da sonst keine Tropfenbildung eintritt. Man lasse den Watte-
bausch sich mit 8—10 Tropfen, nicht weniger, vollsaugen; Streichen und
Drücken des Ohrläppchens befördert im Bedarfsfalle die Blutung;
b) im Blute durch Blutgallekultur wie innerhalb der ersten 10 Tage;
Zc) im Stuhl und Urin; die Stuhlproben sind mit dem Löffelchen an verschiedenen
Stellen des Kotes zu entnehmen und im Gefäß I ohne Zufügung eines
Desinfektionsmittels oder auch nur von Wasser zu entsenden. Der Nach-
weis ist weitaus langwieriger und nicht so aussichtsreich wie die Blutkultur.
Sehr verdächtig auf Typhuserreger ist gleich nach der Entleerung (selbst
ganz leicht) getrübter Urin. Entsendung im Gefäß I.
Zur Entscheidung der Frage, ob die Rekonvaleszenten noch Beazillen-
träger sind, oder ob sich in der Umgebung des Kranken Bazillenträger befinden,
dient die Untersuchung des Stuhles. Bei negativem Ausfall ist stets eine zweite
Probe einzusenden.
Wasser: In gut gereinigte, nachher mit dem verdächtigen Wasser sechsmal
ausgeschwenkte Flaschen sind 1—2 Liter so einzufüllen, daß die eine Hälfte im
Beginn des Pumpens, die andere Hälfte nach 10 Minuten dauerndem Pumpen
entnommen wird. Die Flaschen sind in einer soliden Kiste verpackt sofort als
Postpaket an das Institut zu senden.
In der Meldekarte ist zu begründen, weshalb in dem vor-
liegenden Falle das Wasser verdächtig ist. Auch sind Angaben über die
Zahl und Zeit der angeblich durch das Wasser verursachten Erkrankungen erforderlich.
Weimar, den 20. Dezember 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.