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Stellvertreter:
der vortragende Rat im unterzeichneten Ministerialdepartement
Geheime Regierungsrat Schmid-Burgk in Weimar.
2. Zweites Mitglied:
Bezirksdirektor Weimar in Apolda,
Stellvertreter:
Bezirksdirektor Geheimer Regierungsrat Dr. Heydenreich in Weimar.
3. Drittes Mitglied:
Bezirkskommissar Dr. Röhrig in Weimar,
Stellvertreter:
Bezirkskommissar Dr. Wagner in Weimar.
Weimar, den 31. März 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
[36] Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
4 und 5:
S. 17 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Grünkerumehl und
Grünkerngrieß.
17 Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen, zu
Kleider= und Mäntelteilen zugeschnittenen wollenen usw. Wirkstoffen und
gefärbten leinenen Geweben.
„ 20 Beitritt von Staaten zu der Ubereinkunft über die Errichtung eines inter-
nationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom.
20 Berichtigung zu dem Verzeichnisse der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher
Tagearbeiter.
, 20 Regelung der Vergällungspflicht der Brennereien.
21 Ergänzungen der Zündwarensteuer-Ausführungsbestimmungen und der Zünd-
waren-Kontingentierungs-Ordnung.
21 Anderung der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung.
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Buchdruckerel der Welmartschen Zeitung.