Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Stellvertreter: 
der vortragende Rat im unterzeichneten Ministerialdepartement 
Geheime Regierungsrat Schmid-Burgk in Weimar. 
2. Zweites Mitglied: 
Bezirksdirektor Weimar in Apolda, 
Stellvertreter: 
Bezirksdirektor Geheimer Regierungsrat Dr. Heydenreich in Weimar. 
3. Drittes Mitglied: 
Bezirkskommissar Dr. Röhrig in Weimar, 
Stellvertreter: 
Bezirkskommissar Dr. Wagner in Weimar. 
Weimar, den 31. März 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
[36] Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
4 und 5: 
S. 17 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Grünkerumehl und 
Grünkerngrieß. 
17 Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen, zu 
Kleider= und Mäntelteilen zugeschnittenen wollenen usw. Wirkstoffen und 
gefärbten leinenen Geweben. 
„ 20 Beitritt von Staaten zu der Ubereinkunft über die Errichtung eines inter- 
nationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom. 
20 Berichtigung zu dem Verzeichnisse der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher 
Tagearbeiter. 
, 20 Regelung der Vergällungspflicht der Brennereien. 
21 Ergänzungen der Zündwarensteuer-Ausführungsbestimmungen und der Zünd- 
waren-Kontingentierungs-Ordnung. 
21 Anderung der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung. 
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J5 
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77 
  
Buchdruckerel der Welmartschen Zeitung.
	        
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