Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr.  5549.)  Privilegium  wegen  Emission  von  1,000,000  Rthlr.  vier  und  ein  halbprozentiger
  Prioritckts-Obligationen  IV.  Serie  der  Bergisch-Markischen  Eisenbahngesellschaft.
  Vom  28.  Mai  1862.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Preußen  x.

Nachdem  die  Bergisch-Märkische  Eisenbahngesellschaft  zum  Zmecke  des
weiteren  Aushaues  der  Bahn,  insbesondere  zur  Herstellung  des  zweiten  Geleises
guf  der  Serecke  von  Elberfeld  bis  Erkrath,  zur  Vervollständigung  der  Stationsanlagen
  und  Betriebsmittel,  sowie  zur  Ausführung  des  Baues  der  durch  pie

onzessions=  und  Bestaätigungsurkunde  vom  5.  August  1861.  (Gesetz-Sammlung
für  1861.  S.  760.  ff.)  genehmigten  Zweigbahn  vom  Bahnhof  Letmathe  der
Ruhr-Sieg  Eisenbahn  nach  Iserlohn,  die  Vermehrung  ihres  Anlagekapitals  um
die  Summe  von  1,000,000  Rthlr.  durch  Ausgabe  vier  und  ein  halbprozentiger
  Prioritaks-HObligationen  IV.  Serie  beschlossen  hat,  wollen  Wir  in  Berücksichtigung
  der  Gemeinnützigkeit  des  Unternehmens,  in  Gemäßheit  des  §F.  2.
des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  (Gesetz-Sammlung  für  1833.  S.  75.  ff.)
und  mit  Bezug  auf  den  in  Unserem  Privilegium  vom  30.  Januar  1860.  (Geset-Sammlung
  für  1860.  S.  66.  ff.)  in  F.  5.  gerroffenen  Vorbehalt  durch  gegenwärtiges
  Privilegium  die  Emission  der  erwähnten  Obligationen  unter  den
nachfolgenden  Bedingungen  genehmigen.

K.  1.

Die  Emission  der  Obligationen  erfolgt  unter  den  in  Unserem  Privilegium
vom  30.  Januar  1860.  Behufs  Emittirung  von  1,000,000  Rthlr:  fünfprozentiger
  Bergisch-Märkischer  Prioritäts-Obligationen  IV.  Serie  enthaltenen  Bestimmungen,
  welche,  soweit  nicht  in  Nachstehenden  eine  Aenderung  festgestellt  wird,
auf  die  nach  diesem  Privilegium  zu  emittirenden  1,000,000  Rthlr.  vier  und
ein  halbprozentiger  Bergisch  =  Märkischer  Prioritäts-Obligationen  vollständige
Anwendung  finden.

K.  2.

Die  zu  emittirenden  Obligationen  werden,  im  Anschluß  an  die  nach  dem
mehrgedachten  Privilegium  vom  30.  Januar  1860.  ausgefertigten,  in  Apoints
zu  500,  200  und  100  Rthlr.  unter  forklaufenden  Nummern,  und  zwar:

250,000  Rehlr.  in  Apoints  zu  500  Rrthlr.  unter  Nr.  6501—  7,000.,
300,000  „  „  „  „  200  „  „  „  7001—  8,500.,  und
450,000  „  „  „  „  100  „  „  „  8301—13,000.

stempelfrei,  nach  dem  früher  festgesiellten  Schema  ausgefertigt  und  mit  Jins-Kupons,
  sowie  mit  Empfangsbescheinigung  für  die  folgende  Serie  derselben
(Talons),  nach  dem  ebenfalls  früher  fesigestellten  Schema  versehen.
Auf  der  Rückseite  der  Obligationen  wird  dieses  Privilegium,  sowie  das
frühere  vom  30.  Januar  1860.  abgedruckt.
(Xr.  5542)  Die