Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

52  Philosophische  Einleltung  in  die  Rechtswisseuschaften.

den  Erfolg,  der  durch  ihn  herbeigeführt  wurde,  gut  oder  übel  finden,  den  Herbeiführenden
  selber  aber  werden  wir  darum  weder  gut  noch  böse  nennen  können.  Der
eigentliche  Gegenstand  also,  um  den  es  sich  fragt,  ist  nicht  die  Handlung  an  sich,
sondern  der  ihr  zu  Grunde  liegende  Wille.  Dies  wird  um  so  deutlicher,  wenn  wir
erwägen,  daß  die  Handlung  mit  ihrem  Eriolg  sehr  häufig  kein  treuer  Ausdruck  des
ihr  zu  Grunde  liegenden  Wollens  ist,  da  sie  von  Naturbedingungen  und  menschlichen
Einflüssen  abhängig  ist,  die  der  Wille  des  Handelnden  nicht  beherrschen  kann,  ja
daß  der  Mille,  sei  er  noch  so  fest  und  entschtofsen,  durch  die  Umstände  am  Handeln
ganz  verhindert  werden  kann.  Es  giebt  also  eine  Werthschätzung  des  merschlichen
Willens  und  es  ist  nur  weiter  die  Frage,  wann  sie  den  Gharakter  einer  streng
ethischen  habe?

Die  dem  Naturmenschen  nächstliegende  Antwort  ist  die,  daß  gut  sei,  was
unserem  Wollen  entspricht  und  dasselbe  fördert.  Im  Allgemeinen  wird  aber  ein
Objekt  gewollt,  entioeder  weil  dieses  Lust  gewährt,  angenehm  erscheint,  oder  weil
sich  bei  verständiger  Ueberlegung  das  Objekt  als  zweckmäßig,  nütlich  für  die
perfönlichen  Zwecke  herausstellt.  In  einem  und  dem  anderen  Fall  nennen  wir  das
Objekt  ein  Gat  für  uns.  Allein  damit  fällen  wir  offenbar  nur  ein  Urtheil  eben
über  den  Gegenstand,  nicht  über  das  Wollen.  Wir  nennen  etwas  ein  Gut,  sofern
es  begehrt  wird;  erst  durch  einen  darauf  gerichteten  Willen  bekommt  ein  Ding  die
Guteigenschaft.  Und  nun  müssen  wir  sagen:  auch  der  schlechte  Wille  stubt  nach
Befriedigung  und  was  für  ihn  sonach  ein  Gut  ist,  müßten  wir  als  ethisch  werthvoll
erklären,  wenn  es  sich  in  der  Ethik  um  Beurtheilung  der  menschlichen  Güter
handelte.  Dazu  kommt  das  durchaus  Relative  und  ewig  Wechselnde  in  der
Beurtheilung  des  Angenehmen  und  Nützlichen;  was  mir  angenehm  oder  nützlich  ist.
ist  Anderen  unangenehm  oder  schädlich,  was  mir  heute  Lust  bereitet,  verursacht  mir
morgen  Unlust,  was  mir  heute  nützt,  schadet  mir  morgen.

Jedenjalls  ist  also  die  Aussage,  daß  une  etwas  angenehm  oder  nühlich  erscheine,
keine  ethische  Beurtheilung.  Diese  will  nicht  die  Güter  obschähen.  auf  welche  der
Mensch  sein  Wollen  richtet,  sondern  sein  Wollen  selbst.  Der  Wille  dars,  wie  wir
gesehen  haben,  nicht  um  des  von  ihm  gewollten  Gegenstandes  halber  gelobt  werden:
damit  „findet  man  wol  Güter  aber  nicht  das  Gute  an  sich“.  Wir  müsfen  sonach
den  Gegenstand,  die  Materie  des  Wollens  gangz  beiseite  lassen,  wenn  wir  denselben
ethisch  beurtheilen  wollen,  wie  zuerst  Kant  richtig  gesehen  hat.  Allein  entschwindet
uns  dann  nicht  das  Obiett  der  Beurtheilung  gänzlich,  da  der  Wille  ja  doch  immer
auf  einen  Gegenstand  sich  richten  muß?  Jene  Forderung,  die  Materie  drs  Wollens
beiseite  zu  lassen,  kann  also  nur  bedeuten:  daß  wir  uns  nicht  irgend  ein  bestimmtes
Objekt  des  Willens  denken  dürien,  damit  wir  nicht  bei  unserer  Werthschätzung  des
letzteren  zur  Werthschätzung  des  Objekts  abgeleitet  werden.  Wie  kann  man  aber
nun,  abstrahirend  von  den  verschiedenen  Objekten  des  Wollens,  gleichwol  zu  einer
mannigfachen  Beurtheilung  dessetben  gelangen,  wie  doch  unzweifelhaft  die  ethische
Beurtheilung  eine  fein  soll,  da  sie  zum  mindesten  den  Gegensatz  von  Gut  und  Böse
in  sich  schließt:  Das  Wollen  ohne  Rücksicht  auf  ein  bestimmtes  Objekt  betrachtet
ist  ja  immer  nur  eines  und  dasselbe:  ein  gewisser  psychischer  Akt  des  Begehrens.
Daraus  folgt,  daß  wir,  um  einen  Unterschied  im  Werth  verschiedener  Willen  zu
finden,  diese  allerdings  in  irgend  welchen  Beziehungen  denken  müssen,  daß
demnach  Gegenstand  der  ethischen  Beurtheilung  nicht  ein  ganz  einfaches  Einzelwollen.
sondern  nur  ein  mehrfaches,  im  Verhältniß  zu  einander  stehendes  Wollen,  ein
Willensver  hältniß  sein  kann.  Abstrakte  Willensverhältnisse,  ohne  Rückficht
auf  die  Objekte  des  Wollens,  also  bloße  Formen  des  Willens  find  der  eigentliche
Gegenstand  ethischer  Werthschätzung.

Diese  Werthschätzung  kann  sich  nur  aussprechen  in  einem  Urtheil  des
Wohlgesallens  oder  Mißiallens,  das  sich  bei  Betrachtuug  eines  Willensverhältnisses
  unwillkürlich  nothwendigerweise  in  uns  erzeugt.  Eine  andere  unbedingte