52 Philosophische Einleltung in die Rechtswisseuschaften.
den Erfolg, der durch ihn herbeigeführt wurde, gut oder übel finden, den Herbeiführenden
selber aber werden wir darum weder gut noch böse nennen können. Der
eigentliche Gegenstand also, um den es sich fragt, ist nicht die Handlung an sich,
sondern der ihr zu Grunde liegende Wille. Dies wird um so deutlicher, wenn wir
erwägen, daß die Handlung mit ihrem Eriolg sehr häufig kein treuer Ausdruck des
ihr zu Grunde liegenden Wollens ist, da sie von Naturbedingungen und menschlichen
Einflüssen abhängig ist, die der Wille des Handelnden nicht beherrschen kann, ja
daß der Mille, sei er noch so fest und entschtofsen, durch die Umstände am Handeln
ganz verhindert werden kann. Es giebt also eine Werthschätzung des merschlichen
Willens und es ist nur weiter die Frage, wann sie den Gharakter einer streng
ethischen habe?
Die dem Naturmenschen nächstliegende Antwort ist die, daß gut sei, was
unserem Wollen entspricht und dasselbe fördert. Im Allgemeinen wird aber ein
Objekt gewollt, entioeder weil dieses Lust gewährt, angenehm erscheint, oder weil
sich bei verständiger Ueberlegung das Objekt als zweckmäßig, nütlich für die
perfönlichen Zwecke herausstellt. In einem und dem anderen Fall nennen wir das
Objekt ein Gat für uns. Allein damit fällen wir offenbar nur ein Urtheil eben
über den Gegenstand, nicht über das Wollen. Wir nennen etwas ein Gut, sofern
es begehrt wird; erst durch einen darauf gerichteten Willen bekommt ein Ding die
Guteigenschaft. Und nun müssen wir sagen: auch der schlechte Wille stubt nach
Befriedigung und was für ihn sonach ein Gut ist, müßten wir als ethisch werthvoll
erklären, wenn es sich in der Ethik um Beurtheilung der menschlichen Güter
handelte. Dazu kommt das durchaus Relative und ewig Wechselnde in der
Beurtheilung des Angenehmen und Nützlichen; was mir angenehm oder nützlich ist.
ist Anderen unangenehm oder schädlich, was mir heute Lust bereitet, verursacht mir
morgen Unlust, was mir heute nützt, schadet mir morgen.
Jedenjalls ist also die Aussage, daß une etwas angenehm oder nühlich erscheine,
keine ethische Beurtheilung. Diese will nicht die Güter obschähen. auf welche der
Mensch sein Wollen richtet, sondern sein Wollen selbst. Der Wille dars, wie wir
gesehen haben, nicht um des von ihm gewollten Gegenstandes halber gelobt werden:
damit „findet man wol Güter aber nicht das Gute an sich“. Wir müsfen sonach
den Gegenstand, die Materie des Wollens gangz beiseite lassen, wenn wir denselben
ethisch beurtheilen wollen, wie zuerst Kant richtig gesehen hat. Allein entschwindet
uns dann nicht das Obiett der Beurtheilung gänzlich, da der Wille ja doch immer
auf einen Gegenstand sich richten muß? Jene Forderung, die Materie drs Wollens
beiseite zu lassen, kann also nur bedeuten: daß wir uns nicht irgend ein bestimmtes
Objekt des Willens denken dürien, damit wir nicht bei unserer Werthschätzung des
letzteren zur Werthschätzung des Objekts abgeleitet werden. Wie kann man aber
nun, abstrahirend von den verschiedenen Objekten des Wollens, gleichwol zu einer
mannigfachen Beurtheilung dessetben gelangen, wie doch unzweifelhaft die ethische
Beurtheilung eine fein soll, da sie zum mindesten den Gegensatz von Gut und Böse
in sich schließt: Das Wollen ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Objekt betrachtet
ist ja immer nur eines und dasselbe: ein gewisser psychischer Akt des Begehrens.
Daraus folgt, daß wir, um einen Unterschied im Werth verschiedener Willen zu
finden, diese allerdings in irgend welchen Beziehungen denken müssen, daß
demnach Gegenstand der ethischen Beurtheilung nicht ein ganz einfaches Einzelwollen.
sondern nur ein mehrfaches, im Verhältniß zu einander stehendes Wollen, ein
Willensver hältniß sein kann. Abstrakte Willensverhältnisse, ohne Rückficht
auf die Objekte des Wollens, also bloße Formen des Willens find der eigentliche
Gegenstand ethischer Werthschätzung.
Diese Werthschätzung kann sich nur aussprechen in einem Urtheil des
Wohlgesallens oder Mißiallens, das sich bei Betrachtuug eines Willensverhältnisses
unwillkürlich nothwendigerweise in uns erzeugt. Eine andere unbedingte