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Regierungsblatt
für das
Grobherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1915.
Nr. 28.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über den Staatsvertrag mit dem Königreiche Sachsen und dem
Fürstentume Reuß jüngerer Linie über den Bau und Getrieb einer Syenbay von Schleiz
nach Moßbach. S. 145. — Inhaltsverzeichnis aus dem Weichs-Gesetzblatt. S. 150. — In-
haltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 150.
(Nr. 93.) Ministerialbekanntmachung über den Staatsvertrag mit dem Königreiche Sachsen und
dem Fürstentume Reuß jüngerer Linie Über den Bau und Betrieb einer Eisen-
bahn von Schleiz nach Moßbach.
Nachstehend wird der Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtume Sachsen-Weimar-
Eisenach, dem Königreiche Sachsen und dem Fürstentume Reuß jüngerer Linie über
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Schleiz nach Moßbach mit dem Be-
merken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Ratifikation dieses Staats-
vertrags stattgefunden hat.
Weimar, den 18. Mai 1915.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Departement des Innern.
Anteutsch.
1915.
Ausgegeben in Weimar am 8. Juni 1915. 34