Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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vom 28. Dezember 1914, Regierungsblatt S. 444). Er wird mit dem 1. Juli 
1915 in Kraft gesetzt. 
Der Nachtrag ist in der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, 
Zimmerstraße 94, erschienen. 
Weimar, den 22. Juni 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef-: 
Slevogt. 
  
(Nr. 119.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 75. bis 77. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4766. Bekanntmachung über die Verarbeitung von Kartoffeln in den Brennereien. 
Vom 17. Juni 1915. 
„ 4767. Bekanntmachung über die abgabenfreie Verwendung von Salz zum 
Einsalzen von Garneelen (Krabben). Vom 17. Juni 1915. 
„ 4768. Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs von Oelfrüchten der 
Ernte des Jahres 1915. Vom 22. Juni 1915. 
„ 4769. Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu der Türkei. Vom 
24. Juni 1915. 
„ 4770. Bekanntmachung, betreffend Gewährung der Meistbegünstigung an die 
Türkei. Vom 24. Juni 1915. 
  
(Nr. 120.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 27. Stück des Zentralblattes für das Deutsche MReich enthält auf: 
S. 177. Ableistung des praktischen Jahres der Mediziner. 
„ 177. Ankündigung des Erscheinens eines zweiten Nachtrags zur Deutschen 
Arzneitaxe 1914. 
„ 178. Erläuterung zu den Bestimmungen zur Ausführung des § 66 des 
Reichs-Militärgesetzes rücksichtlich der Reichsbeamten. 
  
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