Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr. 130.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Serum. 
Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 
1457 bis 1521 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 
313 „ 315 einschließlich aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 
317 „ 344 einschließlich aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in 
Hamburg, 
245 „ 247 einschließlich aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 
46 „ 57 einschließlich und 59 bis 65 einschließlich aus dem Sächsischen 
Serumwerk in Dresden 
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom 
1. Juli 1915 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung 
bestimmt worden. Es wird hierbei gleichzeitig darauf hingewiesen, daß nunmehr 
sämtliche Diphtherie-Heilsera bis zu den zuletzt angegebenen Kontrollnummern aus 
dem Verkehr zurückgezogen sind. 
Weimar, den 30. Juni 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für ben Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 131.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus-Serum. 
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 
224 bis 235 einschließlich und 237 bis 243 einschließlich aus den Höchster 
Farbwerken sowie 
87 und 89 aus den Behringwerken in Marburg 
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Juli 1915 ab zur Ein- 
ziehung bestimmt worden. Es wird hierbei gleichzeitig darauf hingewiesen, daß 
nunmehr sämtliche Tetanus-Sera aus den Höchster Farbwerken bis Nr. 243 ein- 
schließlich, sowie aus den Behringwerken in Marburg bis Nr. 89 einschließlich aus
	        
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