Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

206 (Ehrenzeichen f. Frauenverdienst.) 
Verein mit selbstloser Frauenhülfe aus allen Kreisen Unseres Volkes während des 
jetzigen Krieges im Dienste des Vaterlandes und der Nächstenliebe entfaltet hat, 
in Gemeinschaft mit Unserer vielgeliebten Frau Gemahlin, der Großherzogin, 
Königlichen Hoheit und Liebden, ein Ehrenzeichen für Frauenverdienst im Kriege 
zu stiften beschlossen. 
8 1. 
Das Ehrenzeichen besteht aus einer silbernen Schaumünze von ovaler Form. 
Die Vorderseite trägt das Doppelbildnis weiland Ihrer Kaiserlichen und König- 
lichen Hoheit der Großherzogin Maria Paulowna als der unvergeßlichen Stifterin 
und Unserer Frau Gemahlin als der derzeitigen Obervorsteherin der Frauenvereine 
in Unserem Lande; auf der Rückseite befindet sich unter der Königlichen Krone 
Unser Namenszug und der Namenszug Unserer Frau Gemahlin, außerdem die 
Umschrift: Für Frauenverdienst im Kriege, sowie, zur Erinnerung an die heutige 
Jahrhundertfeier des Bestehens der Frauenvereine Unseres Landes, der Stiftungs- 
tag des Ehrenzeichens. 
8 2. 
Das Ehrenzeichen wird an einer Schleife des an beiden Seiten mit 
weiß-grünen Streifen eingefaßten Bandes Unseres Hausordens auf der linken 
Schulter getragen. 
Das Tragen der Schleife ohne das Ehrenzeichen ist nicht gestattet. 
83. 
Das Ehrenzeichen ist bestimmt für Frauen und Jungfrauen, welche auf dem 
Gebiete der Kriegsfürsorge dauernd tätig gewesen sind und sich durch besondere 
Opferwilligkeit und hervorragende Leistungen ausgezeichnet haben. 
§ 4. 
Die Verleihung erfolgt durch Uns auf Vorschlag Unserer Frau Gemahlin 
als Obervorsteherin des Patriotischen Institutes der Frauenvereine im Groß- 
herzogtum Sachsen. 
8 5B. 
Nach dem Tode der Inhaberin ist das Ehrenzeichen an die Ordenskanzlei 
zurückzugeben. Mit Unserer Genehmigung kann es jedoch der Familie der In— 
haberin überlassen werden.
	        
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