Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr. 185.) Ministerialbekanntmachung über die nachträgliche Bestellung einer Grunddienstbar- 
keit in der Flur Stützerbach. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die Geschäfte des Enteignungs- 
kommissars für die beim Eisenbahnbau Ilmenau-Schleusingen erforderlich gewordene 
nachträgliche Bestellung einer Grunddienstbarkeit in der Flur Stützerbach dem 
Oberamtsrichter Justizrat Dr. Schenk in Ilmenau zu übertragen geruht. 
Weimar, den 4. Oktober 1915. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 186.) Ministerialbekanntmachung über die Zulassung des zum Wahloizekonsul ernannten 
G. G. N. von Pressentin genannt von Rautter zum Geschäftsbetrieb im 
Großherzogtum. 
Herr Gustav Georg Niklas von Pressentin genannt von Rautter ist zum 
spanischen Wahlvizekonsul für den gesamten Amtsbezirk des spanischen Konsulats 
in Leipzig ernannt und neben dem Konsul Erttel zum Geschäftsbetrieb im 
Großherzogtum zugelassen worden. 
Weimar, den 4. Oktober 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 187.) Ministerialbekanntmachung über eine Anderung im Vorsitz von Meisterprüfungs- 
kommissionen. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 4. Februar 1902 (Regierungsblatt 
S. 21) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß auf Grund des 
§ 133 Abs. 5 der Gewerbeordnung an Stelle des verstorbenen Schneidermeisters
	        
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