Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr. 260.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus-Serum. 
Tetanus-Serum mit den Kontrolluummern 223 und 273 aus den Behring- 
werken in Marburg ist wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt 
worden. 
Weimar, den 11. Dezember 1915. 
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef#: 
Slebogt. 
  
(Nr. 261.) Ministerialbekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreise. 
In Ergänzung der Ministerialverordnung vom 7. ds. Mts. über die Regelung 
der Kartoffelpreise bestimmen wir auf Grund des Art. I Abs. 3 Nr. 1 der Bundes- 
ratsverordnung über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung über die Rege- 
lung der Kartoffelpreise, vom 29. November 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 787): 
Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren werden ermächtigt, die Anordnung 
wegen Ubertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Verkauf von Kar- 
toffeln auch an Kartoffelerzeuger mit einer geringeren Kartoffelanbaufläche als 1 Hektar 
zu richten. 
Weimar, den 14. Dezember 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 262.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 51. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Meich enthält auf: 
S. 473. Abgabenbefreiung oder Abgabenvergütung für als Liebesgaben gespendete 
zoll= und steuerpflichtige Waren. 
„ 474. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
„ 475. Abänderung der Gebührenordnung für die Untersuchung des in das Zoll- 
inland eingehenden Fleisches. 
  
Druck W#mantscher Dr#lag G. m. ö. K u We:mse.
	        
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