Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

111 
Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum SHachsen. 
Jahrgang 1918. 
Nr. 35. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über Anderung der Bedingungen für die Aufnahme, ärztliche 
Behandlung, Wartung und Verpflegung Kranker in den Großherzoglich Sächsischen klinischon. 
Landesanstalten in Jena. S. 111. — Ministerialbekanntmachung über Anderung der che- 
dingungen für die ärztliche Behandlung, Wartung und Verpflegung Kranker in der Groh- 
berzoglich Sächsischen Landesirrenheilanstalt und psychiatrischen Klinik in Jena. S. 114. — 
Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 116. — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Nr. 110.) Ministerialbekanntmachung über Anderung der Bedingungen für die Aufnahme, 
ärztliche Behandlung, Wartung und Verpflegung Kranker in den Groß- 
herzoglich Sächsischen klinischen Landesanstalten in Jena. Vom 7. Juni 1918. 
Mit Wirkung vom 1. Juli 1918 ab wird die Ministerialbekanntmachung vom 
8. Dezember 1916, betreffend die Bedingungen für die Aufnahme, ärztliche Be- 
handlung, Wartung und Verpflegung Kranker in den Großherzoglich Süächsischen 
klinischen Landesanstalten in Jena (Regierungsblatt 1916 S. 321) wie folgt 
geändert: 
J. 
§ 3 erhält folgende Fassung: 
Die Aufnahme der Kranken erfolgt in drei Klassen. 
II. 
§ 11 erhält folgende Fassung: 
Die in der Klasse I aufgenommenen Kranken werden in besonders eingerich- 
teten Räumen mit entweder nur einem Bett (Klasse Ia) oder mit zwei bis drei 
Betten (Klasse Ib) untergebracht und erhalten, soweit nicht der Arzt eine besondere 
Kost verordnet, die Beköstigung des ersten Anstaltstisches. 
1918. 
Ausgegeben in Weimar am 25. Juni 1918. 38
	        
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