Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Anlage  A.
Fischkarte
für
.zu.......·..·........·..........·.......
gültigauf......................  Jahr.....................  Monat  zur  Ausübung  der  Fischerei  in  nachbezeichnetem
Gewässer:

 

(Beschreibung  des
betr.  Gewässers  nebst
Orenzangaben.)

 

 

Die  Erlaubnis  zur  Fischereiausübung  ist  beschränkt  af.

 

 

 

 

Zur  Beglaubigung  lWden

 

(Ortspolizeibehörde  oder

1  .  EXAIiI,GA.  u  n  )
’

 

 

 

 

Anlage  B.

 

Eischereiberechtigungsschein.

Der  zu
hat  vorschriftsmäßig  angezeigt,  daß  er  in

 

 

die  Fischerei

aus  eigenem  Rechte  "  "
als  Pächter  betreiben  will.

Zu  seiner  Legitimation  ist  ihm  hierüber  dieser  Schein,  den  er  beim  Fischen  stets
bei  sich  zu  führen  hat,  ausgestellt  worden.

,  den  19