Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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mindestens ein mit Wasser gefüllter Spucknapf; 
. ein Behältnis zur Aufnahme der gebrauchten Wäsche; 
ein dichter geschlossener Kasten zur Aufnahme von Haarabfällen und 
dergleichen; 
ein mit einem Deckel versehenes sauberes Gefäß mit Wundwatte; 
ein verdeckbares Gefäß mit 3 prozentiger Karbolsäurelösung. 
§ 2. 
Personen, welche an einer Bartflechte, an einer scheerenden Flechte oder an 
einer durch deren Krankheitskeime bedingten Erkrankung der Hände leiden oder 
einer solchen Krankheit verdächtig sind, dürfen das Barbier-, Friseur-oder Perücken- 
machergewerbe nicht ausüben. « 
PG 
OSII 
83. 
Personen, welche an einer Bartflechte oder scheerenden Flechte oder anscheinend 
an einer anderen übertragbaren Krankheit oder an Ungeziefer leiden, dürfen in 
öffentlichen Rasier- oder Frisierstuben nicht rasiert oder frisiert werden; auch dürfen 
ihnen dort nicht die Haare geschnitten werden. Das gleiche gilt für Personen, 
welche einen verdächtigen Ausschlag im Gesicht, auf dem behaarten Kopf oder am 
Halse haben. 
Falls bei dem Bedienen solcher Personen in deren Wohnung nicht ihre eigenen 
Geräte und Wäschestücke Verwendung gefunden haben, hat der Barbier oder Friseur 
die von ihm dabei benutzten Geräte vor weiterem Gebrauch in der in § 7 näher 
angegebenen Weise, die Wäschestücke einschließlich der von ihm selbst etwa dabei 
getragenen waschbaren Uberkleider durch ein mindestens ¼ stündiges Auskochen 
in 2prozentiger Sodalösung zu desinfizieren. Die Hände hat sich der Barbier 
oder Friseur unmittelbar nach dem Bedienen mit Wasser und Seife gründlich zu 
waschen und alsdann mit Sublimatlösung (§ 4) zu desinfizieren. 
84. 
Vor der Bedienung jedes Kunden hat der Barbier oder Friseur sich die Hände 
gründlich mit Wasser und Seife zu waschen und danach, wenn es von ihm ver— 
tragen wird, mit einer Sublimatlösung von einem Teil Sublimat auf 1000 Teile 
Wasser zu desinfizieren. Insoweit in der jetzigen Kriegszeit Mangel an Seife 
besteht, sind geeignete Ersatzmittel, zum Beispiel die zurzeit gebräuchlichen fettlosen 
Waschmittel, zu benutzen. 
Die Sublimatlösung ist unter Verschluß zu halten.
	        
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