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mindestens ein mit Wasser gefüllter Spucknapf;
. ein Behältnis zur Aufnahme der gebrauchten Wäsche;
ein dichter geschlossener Kasten zur Aufnahme von Haarabfällen und
dergleichen;
ein mit einem Deckel versehenes sauberes Gefäß mit Wundwatte;
ein verdeckbares Gefäß mit 3 prozentiger Karbolsäurelösung.
§ 2.
Personen, welche an einer Bartflechte, an einer scheerenden Flechte oder an
einer durch deren Krankheitskeime bedingten Erkrankung der Hände leiden oder
einer solchen Krankheit verdächtig sind, dürfen das Barbier-, Friseur-oder Perücken-
machergewerbe nicht ausüben. «
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OSII
83.
Personen, welche an einer Bartflechte oder scheerenden Flechte oder anscheinend
an einer anderen übertragbaren Krankheit oder an Ungeziefer leiden, dürfen in
öffentlichen Rasier- oder Frisierstuben nicht rasiert oder frisiert werden; auch dürfen
ihnen dort nicht die Haare geschnitten werden. Das gleiche gilt für Personen,
welche einen verdächtigen Ausschlag im Gesicht, auf dem behaarten Kopf oder am
Halse haben.
Falls bei dem Bedienen solcher Personen in deren Wohnung nicht ihre eigenen
Geräte und Wäschestücke Verwendung gefunden haben, hat der Barbier oder Friseur
die von ihm dabei benutzten Geräte vor weiterem Gebrauch in der in § 7 näher
angegebenen Weise, die Wäschestücke einschließlich der von ihm selbst etwa dabei
getragenen waschbaren Uberkleider durch ein mindestens ¼ stündiges Auskochen
in 2prozentiger Sodalösung zu desinfizieren. Die Hände hat sich der Barbier
oder Friseur unmittelbar nach dem Bedienen mit Wasser und Seife gründlich zu
waschen und alsdann mit Sublimatlösung (§ 4) zu desinfizieren.
84.
Vor der Bedienung jedes Kunden hat der Barbier oder Friseur sich die Hände
gründlich mit Wasser und Seife zu waschen und danach, wenn es von ihm ver—
tragen wird, mit einer Sublimatlösung von einem Teil Sublimat auf 1000 Teile
Wasser zu desinfizieren. Insoweit in der jetzigen Kriegszeit Mangel an Seife
besteht, sind geeignete Ersatzmittel, zum Beispiel die zurzeit gebräuchlichen fettlosen
Waschmittel, zu benutzen.
Die Sublimatlösung ist unter Verschluß zu halten.