17
Regierungsblatt
Großherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1918.
Jr. 7.
Inhalt: Ministerialverordnung über die Teilnahme der Schüler der höheren Lehranstalten und
der Seminare an den A#bungen ber militärischen Jugendvorbereitung. S. 17. — Ministerial-
bekanntmachung über die Genehmigung der Hilfskasse der Firma Gebr. Ziegler #.-G. in
Ruhla. S. 18. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs--Gesetzblatt. S. 18.
(Nr. 16.) Ministerialverordnung vom 20. Januar 1918 über die Teilnahme der Schüler der
höheren Lehranstalten und der Seminare an den Ubungen der militärischen
Jugendvorbereitung.
Infolge Höchster Anordnung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird
in betreff der militärischen Vorbereitung der Schüler der höheren Lehr-
anstalten und der Seminare des Großherzogtums folgendes bestimmt:
Neben dem lehrplaumäßigen Turnunterricht sind die Schüler von der Vollen-
dung des 16. Lebensjahres ab zur Teilnahme an den Ubungen der militärischen
Jugendvorbereitung verpflichtet. Von der Teilnahme an den Ubungen überhaupt
und an einzelnen Ubungen befreit aus gesundheitlichen Gründen nur ein amts-
ärztliches Zeugnis; aus anderen Gründen ausnahmsweise zu befreien, ist nur die
militärische Oberleitung zuständig. Unentschuldigtes Fehlen der Schüler unterliegt,
wenn sie die Schuld trifft, der Bestrafung durch die Schule.
Die Übungen finden am Nachmittag eines Wochentags statt und sollen
wenigstens zwei Stunden dauern. Der Unterricht schließt an diesem Tage
1918.
Ausgegeben in Geimar am 2. Februar 1918. 7