Full text : Die Hohenzollern und ihr Werk.

154  Die  neuen  Erwerbungen  und  der  30jährige  Krieg.

und  Joachim  Ernst  wurden  so  die  Begründer  der  jüngeren  fränkischen  Linien
in  Ansbach  und  Bayrenth.

Zugleich  war  durch  den  Tod  Georg  Friedrichs  auch  die  Kuratel  über
Preußen  freigeworden  und  mußte  nun  vom  Kurfürsten  erworben  werden,
wenn  Preußen  nicht  verloren  gehen  sollte;  damit  verband  sich  das  Interesse
an  der  Nachfolge  in  Jülich,  die  ja  an  der  preußischen  Heirat  Johann  Sigismunds
  hing.  Der  in  den  preußischen  Dingen  wohlbewanderte  Rat  Georg
Friedrichs,  Christoph  von  Waldenfels,  ein  Edelmann  von  fränkischer  Herkunft,
trat  in  den  Dienst  Joachim  Friedrichs  als  Geheimer  Rat,  und  ebenso  der  Führer
der  cleve-märkischen  Stände,  Ottheinrich  von  Bylandt,  Freiherr  von  Rheidt,
der  Vertrauensmann  Georg  Friedrichs  und  der  Herzogin  Marie  Eleonore  von
Preußen.  Überhaupt  wurde  die  Zahl  der  Räte  verstärkt  und  eine  neue  Ordnung
für  die  Geschäftsbehandlung  begründet.  Einzelne  Geheime  Räte  hatte  Joachim
Friedrich  schon  seit  seinem  Regierungsantritt  bestellt;  es  war  ein  Zeichen  dafür,
daß  die  Geschäfte,  namentlich  in  den  auswärtigen  Angelegenheiten,  an  Umfang
und  Bedentung  zugenommen  hatten.  Mit  augdrücklicher  Berufung  auf  die
Schwierigkeit  und  Wichtigkeit  dieser  Angelegenheiten  wurde  nun  durch  Erlaß  vom
23.  Dezember  1604  der  Geheime  Rat  begründet,  ein  Kollegium  von  9  Geheimen
Räten  unter  dem  Vorsitz  des  Oberkämmerers  Graf  Schlick,  dem  als  Stellvertreter
der  Obermarschall  von  Bylandt  zur  Seite  gesetzt  wurde;  hier  sollte  in  den  festen
Formen  einer  geregelten  Geschäftsordnung  Rat  gepflogen  werden,  wobei  zwar
die  auswärtigen  Geschäfte  an  erster  Stelle  standen,  aber  auch  die  Leitung  und
Aufsicht  der  inneren  Verwaltung  mit  in  den  Wirkungskreis  der  Räte  eingeschlossen
  war  —  natürlich  in  der  Weise,  daß  der  Kurfürst  selbst  sich  alle  wichtigen
Entscheidungen  vorbehielt.  Damit  waren  der  alten  Ratstube  die  wenigen  Geschäfte
  der  auswärtigen  Politik  und  der  inneren  Verwaltung,  die  sie  anfänglich
gehabt  hatte,  die  aber  wohl  schon  längst  mehr  von  einzelnen  Räten  in  besonderen
Vorträgen  beim  Kurfürsten  als  in  voller  Ratsversammlung  besorgt  worden
waren,  endgültig  abgenommen,  so  daß  sie  nun  als  ein  reiner  Gerichtshof,  als
kurfürstliches  Kammergericht  erschien  —  eine  Wendung,  die  schon  dadurch  vorbereitet
  worden  war,  daß  bald  nach  dem  Regierungsantritt  Jvachim  Friedrichs
ein  besonderer  Vizekanzler  zur  Leitung  der  Rechtspflege  bestellt  wurde.  Als
dritte  Hofbehörde  —  abgesehen  von  dem  Konsistorinm  —  stand  neben  dem
Geheimen  Rat  und  dem  Kammergericht  noch  die  Amtskammer,  der  die  Verwaltung
  der  Domänen=  und  Regalgefälle  oblag.  Diese  drei  Behörden  traten
nun  deutlich  gesondert  auseinander;  da  aber  eine  Anzahl  von  Mitgliedern  dem
Geheimen  Rat  und  den  beiden  anderen  Kollegien  gemeinsam  waren,  so  wurden
die  Sitzungstage  für  den  Geheimen  Rat  auf  Dienstag  und  Donnerstag  festgesetzt,
  während  Montags,  Mittwochs  und  Freitags  nach  wie  vor  die  Verhöre
im  Kammergericht  stattfanden.

In  Brandenburg  hatte  sich  damit  ein  Vorgang  in  der  Behäördeugeschichte
vollzogen,  der  in  den  meisten  dentschen  und  außerdeutschen  Staaten  schon  früher
zu  beobachten  ist.  „Nach  dem  Beispiel  anderer  wohlbestellter  Politien  und
Regimenter“  ist,  wie  die  Stiftungsurkunde  es  ausdrückt,  der  Geheime  Rat  in
Brandenburg  eingerichtet  worden.  Man  dachte  dabei  wohl  namentlich  an
Sachsen  und  an  den  kaiserlichen  Hof;  aber  auch  in  anderen  deutschen  Territorialstaaten
  und  auch  in  den  großen  westlichen  Reichen  Frankreich,  England  und