Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

wiederholter Betruͤgereien und wieder- 
holten Vagirens, neben der Verbind- 
lichkeit zum Ersatze des Schadens, be- 
ziehungsweise unter solidarischer Haf- 
tung mit ihrer Genossin, und zu Be- 
zahlung ihrer Arrest= Azungs= auch # 
der Untersuchungs-Kosten zu zwei und 
einhalbjähriger Zuchthausstrafe mit 
Willkomm und Abschied, und zu 
nachheriger Einschließung in ein Arbeits- 
haus, wenigstens auf achtzehen Mo- 
nate. 
35. An demselben Tage wurde: 
a) Johann Friedrich Märklin, von 
Knittlingen, O. A. Maulbronn, wegen 
Theilnahme an Raufhändeln und we- 
gen Widersewßlichkeit durch Gewaltthä- 
tigkeit, und durch im Complott ver- 
suchte thätliche Mißhandlung eines Zoll- 
Gardisten, auch wegen frechen Läug- 
nens vor Gericht, neben Zuscheidung 
seiner eigenen Arrest= und Azungs- 
und von ##8 an den Untersuchungs-Ko- 
sten zu vier und einhalbmonatli- 
cher Festungsstrafe; 
b) Erhard Friebrich Ruff von da, we- 
gen Theilnahme an Raufhändeln und 
wegen Widersehlichkeit durch Gewalt- 
thätigkeit und durch im Complott ver- 
suchte thätliche Mißhandlung eines 
Zoll-Gardisten, auch wegen Trunken- 
heit und Nachtschwärmens, neben Zu- 
scheidung seiner eigenen Arrest= Azunes-= 
und #8 an den Untersuchungs-Kosten 
zu viermonatlicher Fesiungsstrafe; 
c) Gottlieb Hunn von da, wegen Theil- 
nahme an Raufhändeln und an der 
Widerseßlichkeit durch Gewaltthätig= 
keit, ferner wegen Widerseblichkeit 
durch im Complott versuchte thätliche 
Mißhandlung eines Zoll-Gardisten, 
neben gleichfallsiger Zuscheidung stiner 
Arrest-Azungs) und 3 der Unterfu- 
chungs-Kosten zu drei und einhalb- 
monatlicher Festungsstrase verur- 
theilt. 
Am 22. Januar wurde: 
25. der bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Festungs- 
sträfling Jakob Würthele, von Wl- 
denbronn, O. A. Eßlingen, wegen zweier 
großer und ausgezeichneter, im rechtli- 
chen Sinne fünfter Diebstähle, neben 
dem Ersaß des verursachten Schadens 
und Bezchlung seiner Arrest-Azungs= 
und der Untersuchungs-Kosten über 
die ihm unterm 26. Juli 1323 wegen 
wiederholten Diebstahls zuerkannte vier- 
zehenmonatliche Festungsstrafe und sie- 
benmonatliche Reklusion noch zu einer
	        
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