Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

B.) Bezirke fuͤr die Forst-Gerichtsbarkeit 
und Forst-Verwaltung. 
Forst-Verwaltungs-Bezirk Bar- 
tenstein, 
Forst-Verwalter: 
Schmitt, früher Fürstlicher Forst- 
Verwalter. 
159. 
1.) Forst-Revier Bartenstein: 
Förster: 
Kinzy, früher Fürstlicher Förster. 
:.) Forst-Revier Gleichen. 
Förster: 
Noch nicht definitiv beseßzt. 
Stuttgart den 3. März. 18:4. 
Maucler. Schmidlin. Weckherlin 
B.) Des Justiz-Departements: 
Criminal-Senat des Gerichtshofo für den Schwarzwald-Kreis. 
Straf-Erkenntniß gegen den Kaufmann Friedrich Andreas Braun zu Calmw. 
In der vor dem Oberamtsgerichte Tü- 
bingen verhandelten Untersuchungssache 
gegen den Kaufmann Friedrich Andreas 
Braun zu Calvw, hat der Criminal-Senat 
des K. Gerichtshofs für den Schwarzwald- 
Kreis am :4. März 1323 erkannt, daß: 
1.) der Angeschuldigte wegen — durch 
den Druck verbreiteter, zum Theil gro- 
ber Injurien gegen öffentliche Beam- 
te und Stellen, auch anzüglicher Aus- 
salle auf gesehliche Institute, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersaß sämt- 
licher Untersuchungs-Kosten, zu einer 
auf dem Rathhaus zu erstehenden 
dreiwöchigen Arreststrase zu ver- 
urtheilen, und daß 
2.) dieses Erkenntniß durch das Regie- 
rungs-Blatt öffentlich bekannr zu- 
machen sey; 
welches Urtheil, auf erhobene Beschwerde 
des Verurtheilten, von dem Criminal-Senat 
des K. Ober-Tribunals, als Reburs-In- 
stanz, unter dem :. Sept. 1325, wegen 
Mangels einer gegründeten Beschwerde, 
bestätigt worden ist. 
Tübingen den 26. Februar 1824. 
Weber.
	        
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