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□G) Des Departements des Innern:
1. Des Mimsterium des Innern.
aJ) Patent für die Fabrikation von Fingerhüten.
Vermkège höchsten Dekrets vom 11 La= lich bekannt gemacht wird, daß er nach
nuar d. J. ist dem Silberarbeiter Ferdi, Ablauf jener sechs Jahre auf die Geheim-
nand Gabler zu Schorndorf ein Patent haltung seiner Fabrikationeweise, wovon
für den ausschließlichen Berkauf der nach eine Beschreibung der Central-Stelle des
einer eigenthümlichen Fabrikationsweise landwirthschaftlichen Vereins zur Aufbe-
von ihm verfertigten Fingerhüte auf die wahrung übergeben worden ist, keinen
Dauer von sechs Jahren, von dem Tag weiteren Anspruch zu machen habe.
gedachten. Dekrets an gerechnet, ertheilt Stuttgart. den SB. März 13:4.
worden; welches mit, dem Anfügen öffent- Schmidlin.
5b) Fabrik-Privilegium für die in. Calw befindliche Wollen-Manufaktur des Kaufmanns Eusiin
zu Stuttgart.
Seine Königliche Majestät haben Fabrik-Pribilegium mit der Wirkung
vermöge höchster Entschließung vom „:1. Znädigst zu ertheilen geruht, daß er in
d. M. dem Kaufmann Christoph Heinrich Beziehung auf die Arbeiten beidieser Wollen-
Enslin zu Stuttgart auf seine unterthä- Mamufaktur nicht an die Zunftgesetze ge-
nigste Bitte für seine Wollen-Manufabktur bunden seyn soll.
in Calw, wovon cr mehrere Proben zur Stuttgart, den 15. März 13:4.
höchsten Zufriedenheit vorgelegt hat, ein. Schmidlin.
Jc) Bewilligung zu Führung: eines Titels.
Seine Königliche Majestät haben sten von Fürstenberg verliehenen Titel eines
unter dem 15. d. M., dem Kaufmann fürstlichen Bergraths annehmen und füh-
Sberhard Heinrich Georgii zu Calw ren zu dürfen.
tgnädigst gestattet, den ihm von dem Für- Stuttgart den. 16. März 13:4.
Schmidlin.-