Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

chungs-Kosten zu einjaͤhriger Fe- 
stungsstrafe; 
b) der Weingaͤrtner Johannes Klauß, 
von Seerach, desselben O. A., gleich- 
falls wegen durch Scheinkauf versuchten 
Betrugs, neben Bezahlung seiner eige- 
nen Arrest- und der Untersuchungs- 
Kosten zu neunmonatlicher Fe- 
stungsstrafe verurtheilt. 
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Am 30. März wurde: 
à5. dem Weingärtner Georg Schmid, 
von Untermberg, O. A. Valbingen, we- 
gen dritten und qualifcirten Diebstahls, 
neben Bezahlung sämtlicher Haft= und 
Untersuchungs-Kosten eine achtmonat- 
liche Festungsstrafe und nachherige Ein- 
schließung in ein Zwangs-Arbeitshaus, 
mindestens auf die Dauer von vier 
Monaten zuerkannt. 
Redisions-Erkenntniß. 
36. In der von Amts wegen zur Reoisson 
vorgelegten, vor dem O. A. Gerichte Leon- 
berg verhandelten Untersuchungosache 
gegen Johannes Gampper, von Eber- 
dingen, O. A. Vaihingen, erkannte der 
Criminal-Senat des K. Ober-Tribunals 
unterm :7. März d. J. gegen den An- 
2.- 
1. Unter dem 3. März wurde in der 
Arionssache von dem O. A. Gericht Heil- 
bronn zwischen den Mitgliedern des im 
Jahr 1805 bestandenen Magistrats zu 
Groß-Gartach, Bekl., Anten, und 
dem Schneider Christoph Gißler von da, 
und dessen Schwester, Kl., Atin, Schad- 
loshaltung betreffend, das den 17. Fe- 
bruar 18:5 eröbffnete unterrichterliche 
geschuldigten wegen verübten Straßen- 
Raubs, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersahe des gestifteten Schadens und 
unter Verfällung in sämtliche Kosten 
eine sechsjährige Zuchthausstrafe in 
Gotteszell. 
Civil-Senat. 
Urtheik unter Vergleichung der Kosten 
abgeändert. 
#3. In der Ationssache von dem O.A.Ge- 
richte Brackenheim zwischen Friedrich 
Frank. von Frauenzimmern, Kl., Anten, 
und dem Sternwirth Berner zu Stock- 
heim, Bekl., Aten, Zurückforderung 
einer Nichtschuld betreffend, wurde ver- 
möge Beschlusses vom 6., publ. 27. Fe-
	        
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