chungs-Kosten zu einjaͤhriger Fe-
stungsstrafe;
b) der Weingaͤrtner Johannes Klauß,
von Seerach, desselben O. A., gleich-
falls wegen durch Scheinkauf versuchten
Betrugs, neben Bezahlung seiner eige-
nen Arrest- und der Untersuchungs-
Kosten zu neunmonatlicher Fe-
stungsstrafe verurtheilt.
253
Am 30. März wurde:
à5. dem Weingärtner Georg Schmid,
von Untermberg, O. A. Valbingen, we-
gen dritten und qualifcirten Diebstahls,
neben Bezahlung sämtlicher Haft= und
Untersuchungs-Kosten eine achtmonat-
liche Festungsstrafe und nachherige Ein-
schließung in ein Zwangs-Arbeitshaus,
mindestens auf die Dauer von vier
Monaten zuerkannt.
Redisions-Erkenntniß.
36. In der von Amts wegen zur Reoisson
vorgelegten, vor dem O. A. Gerichte Leon-
berg verhandelten Untersuchungosache
gegen Johannes Gampper, von Eber-
dingen, O. A. Vaihingen, erkannte der
Criminal-Senat des K. Ober-Tribunals
unterm :7. März d. J. gegen den An-
2.-
1. Unter dem 3. März wurde in der
Arionssache von dem O. A. Gericht Heil-
bronn zwischen den Mitgliedern des im
Jahr 1805 bestandenen Magistrats zu
Groß-Gartach, Bekl., Anten, und
dem Schneider Christoph Gißler von da,
und dessen Schwester, Kl., Atin, Schad-
loshaltung betreffend, das den 17. Fe-
bruar 18:5 eröbffnete unterrichterliche
geschuldigten wegen verübten Straßen-
Raubs, neben der Verbindlichkeit zum
Ersahe des gestifteten Schadens und
unter Verfällung in sämtliche Kosten
eine sechsjährige Zuchthausstrafe in
Gotteszell.
Civil-Senat.
Urtheik unter Vergleichung der Kosten
abgeändert.
#3. In der Ationssache von dem O.A.Ge-
richte Brackenheim zwischen Friedrich
Frank. von Frauenzimmern, Kl., Anten,
und dem Sternwirth Berner zu Stock-
heim, Bekl., Aten, Zurückforderung
einer Nichtschuld betreffend, wurde ver-
möge Beschlusses vom 6., publ. 27. Fe-