chungs-Kosten zu einjaͤhriger Festungsstrafe;
b) der Weingaͤrtner Johannes Klauß,
von Seerach, desselben O. A., gleichfalls
wegen durch Scheinkauf versuchten
Betrugs, neben Bezahlung seiner eigenen
Arrest- und der Untersuchungs-Kosten
zu neunmonatlicher Festungsstrafe
verurtheilt.
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Am 30. März wurde:
à5. dem Weingärtner Georg Schmid,
von Untermberg, O. A. Valbingen, wegen
dritten und qualifcirten Diebstahls,
neben Bezahlung sämtlicher Haft= und
Untersuchungs-Kosten eine achtmonatliche
Festungsstrafe und nachherige Einschließung
in ein Zwangs-Arbeitshaus,
mindestens auf die Dauer von vier
Monaten zuerkannt.
Redisions-Erkenntniß.
36. In der von Amts wegen zur Reoisson
vorgelegten, vor dem O. A. Gerichte Leonberg
verhandelten Untersuchungosache
gegen Johannes Gampper, von Eberdingen,
O. A. Vaihingen, erkannte der
Criminal-Senat des K. Ober-Tribunals
unterm :7. März d. J. gegen den An-2.-
Unter dem 3. März wurde in der
Arionssache von dem O. A. Gericht Heilbronn
zwischen den Mitgliedern des im
Jahr 1805 bestandenen Magistrats zu
Groß-Gartach, Bekl., Anten, und
dem Schneider Christoph Gißler von da,
und dessen Schwester, Kl., Atin, Schadloshaltung
betreffend, das den 17. Februar
18:5 eröbffnete unterrichterliche
geschuldigten wegen verübten Straßen-Raubs,
neben der Verbindlichkeit zum
Ersahe des gestifteten Schadens und
unter Verfällung in sämtliche Kosten
eine sechsjährige Zuchthausstrafe in
Gotteszell.
Civil-Senat.
Urtheik unter Vergleichung der Kosten
abgeändert.
#3. In der Ationssache von dem O.A.Gerichte
Brackenheim zwischen Friedrich
Frank. von Frauenzimmern, Kl., Anten,
und dem Sternwirth Berner zu Stockheim,
Bekl., Aten, Zurückforderung
einer Nichtschuld betreffend, wurde vermöge
Beschlusses vom 6., publ. 27. Fe-