Amte Stuttgart verhandelten Untersu-
chung:
a) Johann Philipp Benz, von Heslach,
bei Stuttgart, wegen vierten Dieb-
stahls, Widersetzlichkeit bei seiner Ar-
retirung und wegen Asotie, neben Zu-
scheidung seiner Arrest= Azungs= und
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
zueiner zehenmonatlichen Festungs-
strafe, mit Willkomm und nachheri-
ger Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beitshaus, mindestens auf die Dauer
von fünf Monaten;
B5) Caroline Friderike Judith Däubler,
von Achstetten, O. A. Wiblingen, we-
gen fortgesetzter Haugdiebstähle, welche
den dritten Diebstahl ausmachen, und
wegen Lügen vor Gericht, neben Zu-
scheidung ihrer Arrest= Azungs= und
der andern Hälfte der Untersuchungs-
Kosten zu achtmonatlicher Zucht-
hausstrafe und nachheriger Einfper-
rung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf
wenigstens vier Monate;
1u. Georg Adam Straub, Bauer don
Biberach, O. A. Heilbronn, wegen Ehe-
bruchs und zweiter Scortation, neben
Bezahlung von 2 der Untersuchungs-
Kosten zu drei und einhalbmonat-
licher Festungsstrafe;.
11. der suspendirte Schultheiß Jakob
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Haug, von Untermberg, O.A. Vaihin=
gen, wegen temporärer Unterschlagung
amtlich anvertrauter Gelder, Bedrückung
von Untergebenen durch Mifbrauch sei-
ner Amts-Gewalt, Erstattung falscher
Berichte, Ungehorsams und Lügen vor
Gericht, sodann wegen mittelst Fälschung
amtlicher Urkunden theils versuchten,
theils vollbrachten Betrugs, wegen eines
Wald-Ercesses, und wegen mehrerer
Dienst= Vergehen, neben dem Ersaße
des verursachten Schadens in solilum
und neben Entsetzung von seinem
Amte als Schultheiß, auch Unfähig=
keits-Erklärung zu Bekleidung einer
öffentlichen Stelle, zu drei und ein-
halbmonatlicher Festungsstrafe mit
angemessener Beschäftigung innerhalb
der Festung, so wie zu Bezahlung der
durch die erste oberamtsgerichtliche Un-
tersuchung aufgegangenen Kosten, und
von 13 an den übrigen Untersuchungs,
Kosten.
Am 15. April wurde:
15. dem bei dem O. A. Gerichte Besigheim
in Untersuchung gekommenen Johannes
Schlicht, von Waiblingen, wegen wie-
derholten Diebstahls, neben der Ver-
bindlichkeit zur Bezahlung sämtlicher
Kosten, eine viermonatliche Festungs-
strase zuerkanntz.