Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

men, dem Cameralamt Ellwangen, 
Luten, Anten, und dem Güterpfleger 
der Gantmasse der Anten Schüle'schen 
Wittwe in Hohenberg, Vorzugsrecht 
im Gant betreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 20. April, publ. den 
4. Mai, die Berufung wegen versäum- 
ter Nothfrist zu Einreichung der Be- 
schwerdeschrift für verlassen erklärt. (d. 
15. Mai.) 
16. Auf die Nichtigkeitsklage der Schul- 
den-Tilgungs-Casse zu Ellwangen in 
dem zwischen ihr und den Erben des 
Taver Eiberger, von Neunstadt, vor 
dem O.A. Gericht Ellwangen verhandel- 
ten Arrest-Processe wurde vermöge Be- 
schlusses vom 238. Februar, eröffnet den 
233. April, unter Aufhebung des ober- 
amtägerichtlichen Erkenntnisses durch 
Ordination das Geeignete verfügt. (d. 
15. Mai.) 
17. In der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Mergentheim zwischen den Juden 
David und Samuel Schmai aus Wach- 
bach, Bekl., Nachkl., Anten, und Caspar 
Kümmelmann, von Markelsheim, Kl., 
Nachbekl., Aten, Schuldforderung be- 
treffend, wurde vermöge Beschlusses vom 
20. April, eröffnet den 5. Mai, die er- 
griffene Berufung unter Verwerfung 
der angebrachten Nichtigkeits-Klage we- 
gen Mangels an einer Beschwerde, un- 
ter Berurtheilung der Anten in die Ko- 
sten, hinweggewiesen. (d. 17. Mai.) 
18. Der von dem Grünbaumwirth Michgel 
Baß zu Erailsheim ergriffene Rekurs 
gegen das am 4. Februar von dem 
O. A. Gerichte Crailsheim wider ihn ge- 
fällte Gant-Erbenntniß wurde vermöge 
Beschlusses vom 26. April, eröffnet den 
6. Mai, abgewiesen. (d. r7. Mai.) 
19. Der von dem vormaligen Schultheißen 
Johann Caspar Schneider, von Wald- 
hausen, gegen das von dem O. A. Gerichte 
Neresheim gegen ihn am 15. Januar 
gefällte Gant-Erkenntniß ergriffene Re- 
kurs wurde vermöge Beschlusses vom 
26. April, eröffnet den 5. Mai, als 
unbegründet verworfen. (d. 17. Mal.) 
Unterm :7. Mai wurden: 
20. in der Ationssache von dem O.A.Ge- 
richt Hall zwischen den Kindern erster 
Ehe des Mezgers Johann David Mul- 
finger zu Hall, Kl., Anten, Inten, ge- 
gen dessen Kinder zweiter Ehe, Bekl., 
Aten, Jaten, das Eigenthum eines 
Hauses, jeht Wieder-Einsehung in den 
vorigen Stand betreffend, die Anten 
mit ihrem Gesuch unter Verurtheilung 
in die Kosten abgewiesen. 
Unterm 17. Mai wurde: 
1. in der Ationssache von dem vormali-
	        
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