Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Die Bewerber haben Tags zuvor Mor- riums persoͤnlich zu uͤbergeben. 
gens 9 Uhr die vorgeschriebenen Doku- Stuttgart den 30. Januar 1324. 
mente in der Canzlei des Kriegs-Ministe- Franquemonift —- 
D.) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Die Erhebung der Steuer von Aktiv-Kapiralien, Besoldungen, Pensionen und Apanagen für 
das Etatsjahr 18 3¾/ betreffend. 
In Folge des — von Seiner König= der Aufnahme der für das laufende Etats- 
lichen Majestt nach getroffener Verab= jahr angeordneten Besoldungs-Pensions- 
schiedung mit den Ständen unterm 26. und Kapital-Steuern zu unterziehen, die 
December 82:3 vollzogenen Gesehes, soll Berechnungen darüber längstens bis den 
für das Etatsjahr von 1333 die Steuer 1. April d. J. zur Prüfung an das Königl. 
von Abktiv-Kapitalien, Besoldungen, Pen-= Steuer-Collegium einzusenden, den Ein- 
sionen und Apanagen ganz nach den Be= zug der bereits verfallenen Kapital-Steuer, 
stimmungen des Abgaben-Gesetzes vom nach erfolgter Aufnahme, unverzüglich 
29. Juni 1822 erhoben, bei diesen Steuern anzuordnen, die Besoldungs= und Pen- 
der Besibstand vom 1l. Juli 18253 zum sions-Steuern aber, in so weit sie nicht 
Grunde gelegt — als Zahlungs-Termin an den Gehalten selbst bei den betreffenden 
aber für die Steuer von Aktiv-Kapitalien Kassen abgezogen werden, bie zum 1. April 
der 1. Januar 1324, für die Steuer von d. J. ganz unfehlbar von den Steuer- 
Besoldungen, Pensionen und Apanagen Pflichtigen zu erheben, auch dafür besorgt 
aber der 1. April 3324 eingehalten wer= zu seyn, daß die eingegangenen Gelder 
den. zur Königl. Staats-Hauptkasse sogleich. 
Die Königl. Ober= und Kassen-Beam= abgeliefert werden. · 
ten erhalten daher den Auftrag, sich sogleich Stuttgart den 5. Februar 1824. 
Suͤskind. 
Dienst-Erledigung. 
Das Cameralamt Horb, zweiter Classe, walters Stokmaier auf das Cameral- 
ist durch Beförderung des Cameral-Ver= amt Göpxpingen in Erledigung gekommen.
	        
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