Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

wegen verschuldeten Kassenrests und zwei 
zeitlicher Unterschlagungen gefaͤllte (S. 
6%“ des Reg. Blatts elngeruͤckte) Er- 
kenntniß im Wesentlichen bestaͤtigt, 
auch Rekurrent zum Ersatz der in zwei- 
ter Instanz erwachsenen Kosten fuͤr schul- 
dig erklaͤrt. 
Den 9. December wurde: 
. in der Rekurssache des Johannes Boͤtt- 
le, von Glems, O. A. Urach, das von 
dem Gerichtshofe zu Eßlingen unterm 
16. August 1835 wegen versuchter Bi- 
gamie, ehebrecherischen Concubinats, 
fortgesehbter Betrügereien und anderer 
Verbrechen wider ihn gefällte (S.39 
des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntniß 
in der Hauptsache bestétigt, auch Rekur- 
rent zum Ersaß der Kosten zweiter In- 
stanz verurtheilt. 
Den 15. December wurde: 
. in der Rekurssache des Daniel Bek, 
bon Stetten, O. A. Cannstadt, und Jo- 
hannes Stüber, von Oßweil, O. A. 
Ludwigoburg, das von dem Gerichtöhofe 
zu Eßlingen unterm 9. August 13-:5 
wegen Versuchs großer Geld-Erpressun- 
gen wider sie gefällte (S. 733 des Reg. 
Blatts enthaltene) Erkenntniß, unter 
Verurtheilung der Rekurrenten in die 
Kosten zweiter Instanz in Beziehung 
auf Beide bestätigt. 
Eben so wurde den 16. Decem- 
ber: 
(4. in der Rekurssache des suspendirten 
Amtspflegers und Amtschreibers Bo- 
zenhard, zu Spaichingen, und Con- 
sorten, das von dem Gerichtshofe zu 
Tübingen wegen Veruntrenung öfsent- 
lichen Vermögens, Rechnungsfälschung 
und anderer Vergehen unterm 25. April 
1823 wider Bozenhard gefällte (S. 395 
des Reg. Blatts enthaltene) Erkenntnis 
im Wesentlichen bestätigt, wegen Be- 
zahlung der Kosten zweiter Instanz übri- 
gens das Erkenntniß bis zur Entschei- 
dung gegen den Mitangeschuldigten 
moch vorbehalten. 
Den 19. December wurden: 
5. in der Rekurssache des Schreiners Ja- 
kob Friedrich Lenz, zu Stuttgart, die 
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen un- 
term v. und 16. Oktober und 27. No 
vember 1825 wegen Injurien, Wider- 
seblichkeit und anderer Vergehen wider 
ihn gefällten (S. 894 und 950 des Reg. 
Blatts eingerückten) Erxkenntnisse in der 
Hauptsache bestätigt, auch dem Rekur- 
renten die in zweiter Instanz erwachse“ 
nen Kosten zugeschieden; 
5. in der Rekurssache des Georg Seiz, 
von Groß-Eislingen, O. A. Göppingen, 
das vom dem Gerichtshofe zu Tübingen
	        
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