Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Reinigungs= Eid von Seite der Kl. 
erbannt, und eventuell die End-Ent- 
scheidung beigefügt. (5. December.) 
In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richte Backnang zwischen dem Gastwirth 
Rüthhard zu Murrhard, Bekl., Anten, 
und dem Rechts-Praktikanten Wachter 
zu Vacknang, Kl., Aten, Belohnung 
für Prozesführung betreffend, wurde 
das erstrichterliche Urtheil durch Er- 
kenntniß vom So. Obtober, insin. den 
*5. November, unter Vergleichung der 
Kosten abgeändert und der Kl. mit 
seiner Klage abgewiesen. (9. December.) 
In der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Cannstadt zwischen dem Küfer- 
meister Alt Valthafar Schneider da- 
selbst, Luten, Anten, und der Wittwe 
des verstorbenen Stadt-Raths Dürr 
ebendaselbst, mit ihrem Kriegsvogte, 
Mit-Lutin, Atin, die hälftige Bezahlung 
einer Social-Schuld betreffend, wurde 
vermöge Beschlusses vom 4. November, 
ins. 6. December, das unter dem 17. 
Obtober 1822 in der Stadt-Rath Därr= 
schen Gantsache eröffnete Locations-Ur- 
theil des Richters erster Instanz unter 
Vergleichung der Kosten abgeändert. 
(12. December.) 
5. In der Ationssache von dem O.A.Ge- 
richte zu Stuttgart, als Remissions- 
Ot 
S 
— 
Gerichte, zwischen der Stadt-Gemeinde 
Eßlingen, Kl., Antin, und Johann 
Andreas Schade daselbst, nun dessen 
Hinterlassenschafto= und Gantmasse, 
Bekl., Atin, Bürgschafts-Forderung 
betreffend, wurde unter dem 16. Okto- 
ber, ins. #4. December, das am 19. Fe- 
bruar 1820 eröffnete unterrichterliche 
Erkenntniß unter Verurtheilung der 
Antin in die Kosten der gegenwärtigen 
Instanz bestaätigt. (v#&. December.) 
. In der Ationssache von dem O.A. Ge- 
richte Weinsberg zwischen dem Schulleh- 
rer Kuttruff zu Ellhofen, Luten, Anten, 
und dem Verwalter des Consulent Kieß- 
ling'ischen Vermögens zu Heilbronn, 
Wider, Mit-Luten, Aten, Vorzugs- 
recht in dem Gaute des Lorenz Krumm 
von Affaltrach betreffend, wurde ver- 
mmöge Beschlusses vom o. Oktober, insin. 
den : 4. November, die Berufung wegen 
versäumter Rothfrist der Einreichung 
der Beschwerdeschrift, unter Verurthei- 
lung des Anten in die Kosten dieser In- 
stanz für verlassen erkannt. (16. De- 
cember.) 
. In der Ationssache von dem O.A.Ge- 
richte Ludwigsburg zwischen der Wittwe 
Dorothee Küsterer daselbst, unter Bei- 
stand ihres Kriegsvogts, Lutin, Antin, 
und der Gantmasse des Georg Chris
	        
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