Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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wider ihn gefällte (S. zoa des Reg. 
Blatts eingerückte) Straf-Erkenntniß, 
unter Verfällung des Rekurrenten in 
die Kosten zweiter Instanz bestätigt; 
in der Rekurssache des Scribenten Jo- 
hann Christoph Elwert, von Reutlin= 
gen, das von dem Gerichtshofe zu Tü- 
bingen unterm 37. December 1823 wi- 
der ihn ausgesprochene Straf-Erkennt= 
niß, durch welches Rekurrent wegen 
eigenmächtiger Ausdehnung erhaltener 
Geschäfts-Aufträge, ungesehlicher, zum 
Tbeil betrügerischer Voraus-Erhebung 
des Betrages derselben, zeitiger Unter- 
schlagung und Fälschung, neben Ver- 
sällung in den Schadens= und Kosten- 
Ersaßz, zu zweimonatlicher Festungs= 
strafe mit angemessener Beschäftigung 
innerhalb der Festung und Unfähig-= 
keits-Erklärung zu Bekleidung elnes 
öffentlichen Amtes verurtheilt worden 
ist, — im Wesentlichen bestätigt, auch 
Rekurrent zum Ersaß der Kosten zwei- 
ter Instanz für schuldig erklärt; 
. in der Rekurssache des Moses und 
Jakob Kaß, von Rottweil, das von 
dem Gerichtshofe zu Tübingen unterm 
29. Januar wegen gewerbsmaßig getrie- 
benen Wuchers wider sie gefällte (S. 125 
des Reg. Blatts enthaltene) Straf.Er- 
kenntniß unter Aussehung des Erkennt- 
S 
alsses in Betreff der Kosten zweiter In- 
stanz 
e) in Beziehung auf Jakob Kat bestä- 
tigt, dagegen 
b) in Zeziehung auf Moses Kaß abge- 
ändert, und derselbe wegen des genann- 
ten Vergehens, neben solidarischer Ver- 
bindlichkeit mit Jakob Kaß zum Scha- 
dens= Ersab und Verfällung in 3 der 
Untersuchungs-Kosten, bewandten Um- 
ständen nach, zu zehenwöchiger Zucht- 
bausstrafe zu Markgröningen verur- 
theilt. 
Den 5. Juni wurde: 
. In der Rekurssache des Anton Hafer, 
von Immenried, O. A. Wangen, der Re- 
kurs gegen das von dem Gerichtshofe 
zu Ulm unterm 5. April wegen unter 
erschwerenden Umständen verübten Dieb- 
stahls und anderer Versehen wider ihn 
gefällte (S. 325 des Reg. Blatts ein- 
gerückte) Straf-Erkenntniß wegen Man- 
tzels an einer gegründeten Beschwerde 
abgewiesen, auch Rekurrent zum Ersatz 
der Kosten zweiter Instanz für schuldig 
erklärtz 
. in der Rekurssache des Martin Gerber, 
von Wilbenstein, O. A. Crailsheim, das 
von dem Gerichtshofe zu Ellwangen 
unterm ½1. Mai wegen vierten Dieb- 
stahls und anderer Verbrechen ge-
	        
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