Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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und Schadens-Ersatzes das Angemesse- 
ne verordnet. (d. 11. September.) 
Auf den Grund einer vor dem O. A. Ge- 
richte Wiblingen gepflogenen Untersu- 
chung wurde vermöge Beschlusses vom 
30. August, eröffnet am 3. September, 
Jakob Preßmer, von Ueberkingen, 
O. A. Geißlingen, wegen mehrerer klei- 
ner, aber größtentheils ausgezeichneter 
Diebstähle, die den ersten Rückfall des- 
selben in diese Art von Verbrechen be- 
gründen, und einiger anderer geringerer 
Vergehen, neben dem Schadens= und 
Kosten-Ersahe zu neun und einhalb- 
monatlicher Festungs= Arbeitsstrafe 
und einer körperlichen Züchtigung von 
fünfzehn Stockstreichen verurtheilt, 
auch dessen Stellung unter strenge orts- 
polizeiliche Aufsicht nach erstandener 
Strafe verordnet. (d. 15. September.) 
Durch Beschluß vom 23. August, erdff- 
net am 4. September, wurde: 
) Erescentia Herter, von Indelhausen, 
O.A. Münsingen, wegen wiederholten 
Ehebruchs und eines concurrirenden 
Unzuchts-Vergehens zu zwei und 
zwanzigwöchiger Zuchthausstrafe 
in Markgröningen, und 
b) Jakob Strobel, von ebendaher, we- 
gen wiederholten Ehebruchs zu sechs- 
mon atlicher Festungs-Arbeitsstrafe 
verurtheilt, auch Beiden der Ersatz der 
Untersuchungs-Kosten zu gleichen Thei- 
len auferlegt. (d. 15. September.) 
10. Vermöge Beschlusses vom 6., eröffnet 
am 11. September, wurde Anne Marie 
Harscher, von Pfronstetten, O.A. 
Münsingen, wegen zweier Diebstähle, 
wovon der eine durch Einsteigen qualifst- 
cirt erscheint und wegen fortgesetzten 
asotischen Lebenswandels, mit Rücksicht 
auf die wegen Diebstahls und Asotie 
bereits erstandenen polizeilichen Strafen, 
neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß 
zu viermonatlicher Zuchthausstrafe 
in Markgreningen mit Willkomm 
verurtheilt. (d. 35. September.) 
11. Durch Beschluß vom 4., eröffnet am 
10. September, wurde Sebastian Belst- 
ler, von Weißenstein, O. A. Geißlingen, 
wegen vierten Diebstahls, und wieder- 
holten Bettelns, neben dem Kosten-Er- 
sabe zu achtmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrase und nachheriger viermo- 
natlicher Einsperrung in dem Polizel- 
hause zu Ulm verurtheilt. (d. 35. Sep- 
tember.) 
12. Vermöge Beschlusses vom 6., eröffnet 
am 11. September, wurde der bei dem 
O.A.Gerichte Münsingen in Unterfu- 
chung gekommene Johann Georg Bieg, 
von Mugger, O.A. Ravensburg, we-
	        
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