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den. Mit dieser Stelle, von welcher das
Amt des Vorstehers getrennt worden, ist
nach hoͤchster Entschließung ein Gehalt von
400 fl. in Geld, sechs Klaftern Holz und
freier Wohnung im Gebaͤude der Anstalt
verbunden. Die amtlichen Obliegenheiten
des Oberlehrers bestehen außer der speciellen
Aufsicht uͤber die Zoͤglinge und der vor-
zuͤglichen Mitwirkung zu ihrer Erziehung,
in dem Unterrichte der obersten Classe in
den gewoͤhnlichen Schulfaͤchern, und, wenn
das Bedürfniß es erfordert, in Real-Kennt-
nissen; dann in Unterweisung der Blinden
in der Musik. Versteht derselbe das Zeich-
nen, so erscheint dieses als eine empfehlende
Eigenschaft. Ueberdieß hat der Ober-Lehrer
vorzugsweise die Schulamts-Candidaten in
die Methode des Taubstummen-Unterrichts
einzuleiten, überhaupt aber alle Verrichtun-
gen zu übernehmen, die das Wohl der Ar-
stalt fordert. Die Bewerber habern sich inner-
halb drei Wochen bei der Oberaufsichts-Com-
mision der Taubstummen= und Blinden-An-
stalt in Stuttgart schriftlich in der gewöhn-
lichen Form zu melden, ihre Personalien
genau anzugeben und sowohl ihre Prü-
fungs-Zeugnisse als die ihrer dermali-
gen Aufseher und Vorgesehten über ihre
Lehrgeschicklichkeit und sittliche Aufführung
beizuschließen. Vorzugsweise werden solche
Bewerber berücksichtigt werden, welche sich
schon mit dem Unterrichte der Taubstum-
men beschäftigt und ihre Lehrgeschicklichkeit
durch glücklichen Erfolg, so wie ihre sittlich
religidse Gestunung in der Behandlung die-
ser Unglücklichen erprobt haben.
Die Vewerber um die erledigte Pfarrei
Schüzingen, Didcese Knittlingen, mit
340 Kirchen Genossen, und einem auf
700 fl. nach Etats-Preisen berechneten
Einkommen, haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem evangelischen Consistorium
zu melden.
Die Bewerber um die erledigte evange-
lische Stadt= Pfarrei Heubach, Diöcese
Vale,, welche mit Einschluß von zwei Fi-
lialien rz16 Kirchen-Genossen zählt, und
deren Einkommen auf goo fl. nach Etats-
Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb
drei Wochen bei dem evangelischen Confi=
storium zu melden. Die Zehenten find auf
sechs Jahre verpachtet-
Die Bewerber um das erledigte evange-
lische Diabonst Münsingen, dessen Ver-
hältnissein dem Reg. Blatt vom Jahr 13-:1,
S. 543 beschrieben sind, haben sich inner-
halb drei Wochen bei dem evangelischen
Consistorium zu melden.
Schruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.