Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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den. Mit dieser Stelle, von welcher das 
Amt des Vorstehers getrennt worden, ist 
nach hoͤchster Entschließung ein Gehalt von 
400 fl. in Geld, sechs Klaftern Holz und 
freier Wohnung im Gebaͤude der Anstalt 
verbunden. Die amtlichen Obliegenheiten 
des Oberlehrers bestehen außer der speciellen 
Aufsicht uͤber die Zoͤglinge und der vor- 
zuͤglichen Mitwirkung zu ihrer Erziehung, 
in dem Unterrichte der obersten Classe in 
den gewoͤhnlichen Schulfaͤchern, und, wenn 
das Bedürfniß es erfordert, in Real-Kennt- 
nissen; dann in Unterweisung der Blinden 
in der Musik. Versteht derselbe das Zeich- 
nen, so erscheint dieses als eine empfehlende 
Eigenschaft. Ueberdieß hat der Ober-Lehrer 
vorzugsweise die Schulamts-Candidaten in 
die Methode des Taubstummen-Unterrichts 
einzuleiten, überhaupt aber alle Verrichtun- 
gen zu übernehmen, die das Wohl der Ar- 
stalt fordert. Die Bewerber habern sich inner- 
halb drei Wochen bei der Oberaufsichts-Com- 
mision der Taubstummen= und Blinden-An- 
stalt in Stuttgart schriftlich in der gewöhn- 
lichen Form zu melden, ihre Personalien 
genau anzugeben und sowohl ihre Prü- 
fungs-Zeugnisse als die ihrer dermali- 
gen Aufseher und Vorgesehten über ihre 
Lehrgeschicklichkeit und sittliche Aufführung 
beizuschließen. Vorzugsweise werden solche 
Bewerber berücksichtigt werden, welche sich 
schon mit dem Unterrichte der Taubstum- 
men beschäftigt und ihre Lehrgeschicklichkeit 
durch glücklichen Erfolg, so wie ihre sittlich 
religidse Gestunung in der Behandlung die- 
ser Unglücklichen erprobt haben. 
Die Vewerber um die erledigte Pfarrei 
Schüzingen, Didcese Knittlingen, mit 
340 Kirchen Genossen, und einem auf 
700 fl. nach Etats-Preisen berechneten 
Einkommen, haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. 
Die Bewerber um die erledigte evange- 
lische Stadt= Pfarrei Heubach, Diöcese 
Vale,, welche mit Einschluß von zwei Fi- 
lialien rz16 Kirchen-Genossen zählt, und 
deren Einkommen auf goo fl. nach Etats- 
Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb 
drei Wochen bei dem evangelischen Confi= 
storium zu melden. Die Zehenten find auf 
sechs Jahre verpachtet- 
Die Bewerber um das erledigte evange- 
lische Diabonst Münsingen, dessen Ver- 
hältnissein dem Reg. Blatt vom Jahr 13-:1, 
S. 543 beschrieben sind, haben sich inner- 
halb drei Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium zu melden. 
  
Schruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.
	        
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