Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

5.) Die Civil-Festungs-Straf- 
Anstalt zu Hohen-Asperg. In 
dleselbe werden diejenigen männlichen 
Sträflinge gebracht, welche nach Maß- 
gabe des Art. 12 des Straf-Edikts 
zur Festungsstrafe ersten oder zweiten 
Grades verurtheilt worden. 
4I.) Der nach eben diesem Art. erkannte 
Festungs-Arrest wird, wle bisher 
so auch fortan auf der Festung Ho, 
hen-Asperg abgebüßt. 
In Folge dieser neuen Einrichtun- 
gen treten nunmehr 
5.5) die Art. 8, 9, 1c. 15—25. 29—31. 
40 —45. 61 des Stras-Edikts (vergl. 
Art. 66) ihrem ganzen Inhalte nach 
in Wirksamkeit. 
5o) Termine zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Dtejen#gen Justiz-Referendäre, welche 
in Gemäßheit der öffentlichen Aufforderung 
vom 1. Juni d. J. (Reg. Blatt S. 380) 
sich zu der zweiten Dienst-Prüfung ange- 
meldet, und, nach erfolgter Zulassung zu 
derselben, ihre Probe-Arbeiten in der fest- 
gesehten Frist übergeben haben, werden 
hiedurch benachrichtigt, daß im Monat 
November d. J. ihre Prüfung bei dem 
K. Ober-Tribunal vorgenommen werden 
wird und sie dabei in zwei Abtheilungen 
zu erscheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den 
Referendären und Candidaten: 
Ebensperger, 
.Gold, 
Kraus, 
Freiherr v. Raßler, 
v. Wechmar, 
Maucüler. 
Miller, 
Probst, Ober-Justiz= Sekretär, 
Thon, 
Zaiser. 
Die zweite Abtheilung aus den Refe- 
rendä#ren und Candidaten: 
Glocker, 
Günzler, 
Hezel, 
v. Schott, 
D. Tafel, 
D. Kloß, 
Gentner, Ober-Justiz= Se- 
kretär, 
mfizer, Justiz-Ministerkal- Se- 
kretär, 
Benzinger, 
Rast. 
Die Referendare und Candidaten der ersten
	        
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