Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

Bd Eccschichte. 
Uebersicht der Geschichte im Allgemeinen nach ihren Haupt-Perioben; insbe- 
sondere und genauer aber der alten, vorzuͤglich der roͤmischen und griechischen Geschichle. 
6) Geographie. 
Kenntniß der neuen und zwar insbesondere der europdischen Länderkunde. 
7.) Arikhmetik und Geometrie. 
) Rechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen in benannten und unbenannten 
Größen, und einfache Proportions-Rechnung; mit Angabe der Grüunde des 
Verfahrens; 
b) Zeichnen geometrischer Figuren aus der ebenen Geometrie; 
u ) Kenntniß des ersten Buchs des Euklid's. 
8.) Zeichnen. 
Freihandzeichnen, etwa nach der Münchner Schule, bis einschließlich des Zeich- 
nens der Kdpfe; wobei bemerkt wird, daß die Bewerber früher verfertigte Arbeiten 
bei der Prüfung vorzuweisen haben. 
U. Sonstige Erfordernisse. 
6 .) In mor,lischer Hinsicht. 
Oie Bewerber haben über ihre sittliche Aufführung bis zur Zeit der Präfung 
die Zeugnisse ihrer Lehrer beizubringen. ç 
2.) In physfischer Hinsicht. 
Sie müssen 
a)einen gesunden und fehlerfreien Körperbau haben und solches durch ein ärzt- 
liches Zeugniß nachweisen, auch 
b) durch den Taufschein beurkunden, daß sie das sechszehente Lebensjahr zurück- 
gelegt und das siebenzehente Jahr nicht überschritten haben. 
Nur ausnahmsweise können Jünglinge von unverkbennbarer früherer Entwiklung 
und von erwiesener frühzeitiger und vorzüglich geistiger Ausbildung schon nach zu- 
ruckgelegtem fuͤnfzehenten Jahre aufgenommen werden. 
3.) In oͤlo nomischer Hinsicht. 
Die Vewerber haben eine jährliche Zulage von wenigstens 1Bo fl. nachzuweisen. 
Tag und Ort der Pruͤfung wird spaͤter oͤffentlich bekannt gemacht werden. 
Stuttgart den 12. December 1826. Franquemont. 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.