Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Waͤsche und Wohnung (jedoch ohne Mobilien) auf goo fl., das Einkommen der 
zweiten neben gleicher freler Verpflegung auf 500 fl. Sowohl der Regens als der 
Subregens haben die Seminaristen praktisch in das Seelsorger-Amt einzuleiten, 
beide muͤssen daher in den theologischen Faͤchern der Pastoral, Homiletik, populaͤren 
Bibel-Erklärung, Katechetik, Liturgik, Pädagogik und Didaktik in dem erforderlichen 
böheren Grade theoretisch und praktisch gebilder seyn. Die Bewerber haben sich 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden, und 
in ihren Gesuchen anzugeben, welchen der besagten Lehrfächer sie vorzugsweise sich 
gewidmet haben, um bei der Austheilung die geciguete Räcksicht darauf nehmen zu 
können. , 
5) Durch den Tod des Staats-Cassen-Buchhalters Waiblinger ist eine etat- 
maͤßige Buchhalters-Stelle bei der Koͤniglichen Staats-Haupt-Casse, so wie 
6) durch den Tod des Foͤrsters Bender in Urach das dortige Revier erster 
Casse a), und 
7) durch den Tod des Oberamtmanns Bardill das in der zweiten Besoldungs- 
Elasse stehende Oberamt Freudenstadt in Erledigung gekommen. Die Bewerber um 
das leßtere haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regierung des. 
Schwarzwald-Kreises einzureichen. 
3) Durch die Pensionirung des Försters Schwarz zu Plochingen, Forstamts 
Kirchheim, ist jene in der zweiten Besoldungs, Elasse 2) stehende Försters= Stelle er- 
ledigt. ·
	        
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