Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

400 
Historisch-kritische Einleitung in die Bücher des A. T. trägt dreimal in 
der Woche vor D. Herbst. 
Derselbe erklärt dreimal wöchentlich das Buch Hiob. 
Zweimal wöchentlich wird der Rämliche die Weissagungen des Feremias 
und Ezechiel cursforisch erldutern. 
Das Eoangelium des Lacas erklärt fünfmal in der Woche D. Feilmoser. 
Eben so oft wird Derselbe die Briefe an die Hebrker und Römer erklren. 
Den ersten Theil der Kirchengeschichte lehrt Prof. Möhler wochentlich 
fiebenmal. « 
Zweimal lehrt Derselbe Patrologie. 
Auch wird der Nämliche die noch vorhandenen aͤchten Briefe der aposto- 
lischen Schüler zweimal wöchentlich erläutern. 
Den ersten Theil der Dogmatik trägt siebenmal in der Woche D. v. Drey 
vor. 
Moraltheologie lehrt fünfmal wöchentlich D. Hirscher. 
Homiletik und Katechetik eben so oft Derselbe: womit er homiletische 
Erläáuterungen über ausgewählte Stücke der Evangelien verbinden wird. 
Rechts-Wissenschaft. 
Encyklopädie und Methodologie der Rechts-Wissenschaft lehrt, nach 
einem den Zuhbrern mitzutheilenden Entwurfe, mit Rücksicht auf Falks juristische 
Encyklopädie 2te Ausg. Kiel 3835. Ober-Justiz-Assessor D. Wächter, um 4 Uhr. 
Institutionen des rdmischen Rechts nach Pernice Grundriß, Halle 18:4, 
um 3 Uhr Prof. D. Schrader; nach Mackeldey Lehrduch des rômischen Rechts 
öte Ausgabe 1825. Prof. D. Lang. 
Pandecten, zweite Hälfte, nach Mühlenbruch, um 9 und 11, Prof. D. 
Schrader; die Pandecten, mit Ausnahme des Personen= und Erbrechts, nach 
Wening= Ingenheim (Lehrbuch des gemeinen Civil-Rechts nach Heises Grundriß 
#te Ausg.) sechsmal wöchentlich um 9 und 11, Prof. D. Wächter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.