Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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b)  Vorschriften  in  Betreff  der  Aussiellung  der  von  den  Preis-Bewerbern  bei  dem  landwirthschaftlichen
Hauptfeste  zu  Cannsiadt  beizubringenden  obrigkeitlichen  Zeugnisse.

Da  man  die  Erfahrung  zu  machen  gehabt  hat,  daß  die  obrigkeltlichen  Zeugnisse,
welche  von  den  Preis-Bewerbern  bei  dem  landwirthschaftlichen  Hauptfeste  zu  Cannstadt
  den  bestehenden  Vorschriften  zu  Folge  über  die  Entfernung  ihres  Wohnorts
von  Cannstadt,  so  wie  darüber,  daß  sie  ein  Thler  selbst  erzogen  oder  wenigstens  schon
ein  Jahr  lang  im  Besiß  haben,  und  über  die  inländische  Abkunft  der  zum  Wettrennen
  bestimmten  ferde  beizubringen  sind,  von  den  betreffenden  Orts-Behörden  nicht
immer  mit  der  erforderlichen  Genauigkeit  und  Vollständigkeit  ausgestellt  werden,  so
wird,  indem  man  die  gedachten  Behbrden  für  die  Zukunft  auf  die  Vermeidung  diesfallsiger
  Mängel  aufmerksam  macht,  unter  Hinweisung  auf  die  Bekanntmachung  in
Betreff  der  diesjährigen  Feier  des  landwirthschaftlichen  Hauptfestes  zu  Cannstadt  vom
beutigen  Tage,  hiemit  weiter  verordnet,  daß  die  in  den  996.  5,  4  und  y  dieser  Bekanntmachung
  vorgeschriebenen  Urkunden  von  der  Orts-Behörde  auszustellen,  sodann
aber,  vor  ihrer  Aushändigung  an  den  Preis-Bewerber,  dem  K.  Oberamt  vorzulegen
sind,  welches  von  denselben  Einsicht  zu  nehmea,  je  nach  den  Umständen  für  ihre
Berichtigung  und  Vervollständigung  zu  sorgen,  und  sofort  dieselben  mit  seiner  Beglaubigung
  zu  versehen  hat.

Stuttzart  den  5.  September  1326.
Schmidlin.

3.  Rectoratamt  der  Universität  Tübingen.

Bekanntmachung  der  Vorlesungen,  welche  von  den  öffentlichen  und  Privatlehrern  für  das  nächste
Winter-Halbjahr  angekündigt  sind.

Theologie.
a)  Die  evangelische  Fakultät
wund  ihre  Vorlesungen  nachträglich  besonders  bekannt  machen.
b)  Katholische  Fakultät.
Encyklopädie  und  Methodologie  des  theologischen  Studiums  lehrt
wöchentlich  zwei  bis  dreimal  D.  v.  Drey.  ·-  ·«