Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Finanz-Wissenschaft wird, 3 Stunden wöchentlich von 9—11 Uhr, Pref. 
Fulda vortragen. 
Das Rechnungswesen unter Beziehung auf „Schmidlins Handbuch des 
Kassen = Etats= und Rechnungswesens bei der Wört. Finanz-Verwaltung 1823“ 
wird, wöchentlich 4 Stunden, Pupillenrath Jeitter lehren. 
Cameral-Verwaltungs--Praxis erbietet sich Ebenderselbe, 3 Stunden 
wöchentlich, von 68—9 Uhr vorzutragen. 
Naturgeschichte für Cameralisten. S. Natur Wissenschaften. 
Cameralrecht. S. Rechts-Wissenschaft. 
  
Zu Erlernung des Zeichnens, Reitens, Fechtens, Tanzens u. s. w. findet man 
die beste Gelegenheit. " 
  
Der Anfang des Sommer -Halbjahrs ist auf Mittwoch den 25. April, der 
Anfang der Vorlesungen auf Freitag den 27. April festgesetzt. 
Tuͤbingen den y. März 182)7. 
D. C. G. Wächter, d. Z. Reetor. 
C.) Des Departemenes ver Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Straf-Erkenntniß und Jurechtweisung der Aufsichts-Beamten des vormaligen Cameral, Küfers 
Gauger. 
In der Untersuchungssache gegen den wegen grober Veruntreuungen seines Amtes 
gerichtlich entsehten Cameral-Küfer Gauger in Stuttgart hat die Flnanz-Kammer 
des RNeckar, Kreises den Cameral-Verwalter Glocker daselbst wegen der demselben 
bei Beaufsichtigung des Gauger zur Last fallenden Verséumnisse in eine Gelostrafe 
von 15 Reichsthalern verfällt. 
Da sodann auch den Referenten über die Wein-Werwaltung bei der vormaligen 
Ober-Finanz- Ka#nmer, Sektion der Kron: Domänen, den nunmehrigen Finanz-=
	        
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